Dietwil: Offizielle Mitteilungen 05. 09. 2025
05.09.2025 Dietwil: offizielle MitteilungenGemeindekommissionen: Stille Wahlen
Für die Erneuerungswahlen der Gemeindekommissionen für die Amtsperiode 2026/2029 wurden im 1. Wahlgang diese Personen in stiller Wahl gewählt:
a) Als Mitglied der Finanzkommission (3 ...
Gemeindekommissionen: Stille Wahlen
Für die Erneuerungswahlen der Gemeindekommissionen für die Amtsperiode 2026/2029 wurden im 1. Wahlgang diese Personen in stiller Wahl gewählt:
a) Als Mitglied der Finanzkommission (3 Mitglieder)
– Bütler-Krissler Daniela, 1978, von Dietwil AG, Vorderdorfstrass 11, bisher
– Christen Björn, 1980, von Alchenstorf BE, Mühleacker 7, bisher
– Weber Mirco, 1968, von Hauptwil-Gottshaus TG, In den Chlepfen 2, bisher
b) Als Mitglied der Steuerkommission (3 Mitglieder)
– Meyer Franz, 1967, von Grosswangen LU und Honau LU, Eien 8, bisher
– Villiger Eduard, 1975, von Cham ZG, Eichhof 1, bisher
– Keusch Andreas, 1967, von Mühlau AG, Luegezen 2, neu
c) Als Ersatzmitglied der Steuerkommission (1 Mitglied)
– Kuhn Thomas, 1990, von Bünzen AG, Mühlehof 1, neu
d) Als Mitglied des Wahlbüros (2 Stimmenzähler)
– Stöckli René, 1980, von Aristau AG, Luzernerstrasse 7, bisher
– Estermann-Wolfisberg Irene, 1969, von Hildisrieden LU und Sins AG, Haslerenstrasse 6, neu
e) Als Ersatzmitglied des Wahlbüros (2 Stimmenzähler-Ersatz)
– Steiner Jan, 1981, von Dietwil AG, Josefstrasse 6, bisher
– Grüter-Furrer Ursula, 1963, von Ruswil LU und Schongau LU, Oberdorfstrasse 11, neu
Da bei allen Kommissionen genauso viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen wurden wie zu wählen sind, wurde eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden konnten. Die Frist dafür ist am Mittwoch, 27. August 2025 abgelaufen. Während dieser Nachmeldefrist sind keine weiteren Anmeldungen eingereicht worden. In der Folge hat das Wahlbüro die Vorgeschlagenen als in stiller Wahl gewählt erklärt. Den Gewählten wird herzlich gratuliert und bereits heute viel Erfolg und Befriedigung bei der Amtsausübung gewünscht.
Wahlbeschwerden gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung einer Wahl oder bei der Ermittlung des Wahlergebnisses sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach Veröffentlichung des Wahlergebnisses (Ablauf: 8. September 2025), beim Departement Volkswirtschaft und Inneres, Aarau, einzureichen. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.
Der 1. Wahlgang für die Erneuerungswahlen für fünf Mitglieder des Gemeinderats, den Gemeindeammann und den Vizeammann findet am Sonntag, 28. September 2025, statt. Die Wahlunterlagen mit Wahlvorschlag wurden den Stimmberechtigten fristgerecht zugestellt.
Steuern: Versand der Verfallsanzeigen
In den nächsten zwei Wochen erhalten die Steuerpflichtigen die Verfallsanzeigen für die provisorischen Kantonsund Gemeindesteuern 2025. Die Anzeige ist keine Mahnung. In diesem Kontoauszug wird angezeigt, was bereits bezahlt oder was dem Steuerkonto gutgeschrieben wurde (Zahlungen und Gutschriften bis 4. September 2025 berücksichtigt). Der Restbetrag ist per 31. Oktober 2025 zu begleichen. Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab dem 1. November 2025 wird auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 5 % berechnet. Offene Steuern werden im November 2025 kostenpflichtig gemahnt. Besteht im Januar 2026 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Bei gewährten Stundungen oder Ratenzahlungen gilt die vereinbarte Zahlungsfrist.
Sollte der provisorisch fakturierte Betrag gemäss eigenen Berechnungen wesentlich zu tief oder zu hoch sein, können Sie sich für eine Korrektur beim Steueramt melden (steuern@dietwil.ch oder Tel. 041 789 60 61).
Falls Sie die provisorischen Steuern 2025 nicht fristgerecht bezahlen können oder eine Ratenvereinbarung wünschen, können Sie ab diesem Jahr den neu teilautomatisierten E-Service nutzen. Mit der Verfallsanzeige erhalten Sie einen QR-Code zur neuen Dienstleistung. Mittels QR-Codes können Sie direkt Ihren Antrag stellen. Selbstverständlich können Sie sich auch weiterhin direkt an die Finanzverwaltung wenden (finanzen@dietwil.ch oder Tel. 041 789 60 60).
Der Gemeinderat dankt allen Steuerpflichtigen für die fristgerechten Zahlungen.
Digitales Steuerkonto: Behalten Sie jederzeit den Überblick
Mit dem Steuerkonto des Kantons Aargau behalten Aargauer Steuerzahlerinnen und Steuerzahler jederzeit den Überblick über ihre Kantons-, Gemeinde- und direkten Bundessteuern.
Bereits geleistete Zahlungen, offene Rechnungen und allfällige Guthaben können eingesehen und nach Steuerart und -jahr gefiltert werden. Dank des integrierten QR-Rechnungscodes können Rechnungen schnell und einfach mit allen gängigen Banking-Apps gescannt und bezahlt werden.
Das Steuerkonto bietet den Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit, ihre Steuerangelegenheiten online einzusehen und bequem zu verwalten, und das alles ohne Einsatz von Papier, rund um die Uhr, von unterwegs oder bequem von zu Hause aus. Weitere Informationen, die wichtigsten Fragen und Antworten und eine detaillierte Anleitung zur Registrierung und Nutzung des Steuerkontos finden Sie unter www.ag.ch/steuerkonto.