Wald: Leinenpflicht für Hunde
Mit dem Frühling beginnt auch die Zeit der jungen Wildtiere im Wald. Die Wildtiere haben dann ihre Brut- und Setzzeit und brauchen gerade in dieser Zeit einen besonderen Schutz. Deshalb gilt im Wald und am Waldrand vom 1. April bis am ...
Wald: Leinenpflicht für Hunde
Mit dem Frühling beginnt auch die Zeit der jungen Wildtiere im Wald. Die Wildtiere haben dann ihre Brut- und Setzzeit und brauchen gerade in dieser Zeit einen besonderen Schutz. Deshalb gilt im Wald und am Waldrand vom 1. April bis am 31. Juli die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde. Zudem werden alle Besucherinnen und Besucher des Walds gebeten, aus Rücksicht auf die Wildtiere während dieser Zeit die Waldwege nicht zu verlassen und den Wald tagsüber zu geniessen. In der Nacht und in der Dämmerung sind die Wildtiere besonders aktiv und sollen nicht gestört werden. Der Bevölkerung, und insbesondere allen Hundebesitzern wird für diese Verantwortung und Rücksicht herzlich gedankt.
Bauwesen
Der Gemeinderat hat dieser Bauherrschaft unter verschiedenen Auflagen und Bedingungen die Baubewilligung erteilt:
– Grueiro Angel und Tina, Chrummacher 2, 6042 Dietwil; Bewilligung für den Ersatz der Luft/Wasser-Wärmepumpe (Aussenaufstellung); Parzelle Nr. 589, Gebäude Nr. 556, Chrummacher 2