Der Eichenprozessionsspinner ist inzwischen auch im Schweizer Mittelland angekommen. Das zeigen die Teilsperrungen von Freibädern in Bülach (ZH) und Münsingen (BE) von letzter Woche.
pd/red | Auch in der Gemeinde Oberlunkhofen wurde dem ...
Der Eichenprozessionsspinner ist inzwischen auch im Schweizer Mittelland angekommen. Das zeigen die Teilsperrungen von Freibädern in Bülach (ZH) und Münsingen (BE) von letzter Woche.
pd/red | Auch in der Gemeinde Oberlunkhofen wurde dem Gemeinderat eine befallene Eiche an der Werdstrasse Richtung Rottenschwil gemeldet. Die feinen Brennhaare der Raupen des Eichenprozessionsspinners können Hautreizungen, Augenbeschwerden und Atemwegsprobleme auslösen – bei Menschen ebenso wie bei Hunden und anderen Tieren.
Unscheinbare Raupe mit unangenehmen Folgen
Der Eichenprozessionsspinner lebt vorwiegend auf Eichen. Tagsüber ruhen die Raupen in Gruppen an Stämmen und Ästen, nachts ziehen sie in Prozessionen in die Baumkronen zum Fressen. Ab Ende Mai bilden sie mit dem Eiweissgift Thaumetopoein feine Brennhaare. Diese werden durch den Wind verbreitet und bleiben monatelang wirksam. Die Brennhaare können Hautausschläge, starken Juckreiz, Quaddeln, Augenreizungen, Husten, Atembeschwerden und allergische Reaktionen auslösen. Besonders gefährdet sind Menschen mit Asthma oder anderen Atemwegserkrankungen. Gelangen die Härchen in die Augen, drohen Bindehautentzündungen. Beim Einatmen können Atembeschwerden bis hin zu Atemnot auftreten.
Nach einem möglichen Kontakt empfiehlt das aha! Allergiezentrum Schweiz, Kleidung zu wechseln und bei mindestens 60 Grad zu waschen, zu duschen und die Haare gründlich zu reinigen. Augen können mit Wasser ausgespült werden. Bei Haut- oder Atemwegsreaktionen sollte eine Ärztin, ein Arzt oder ein Allergologe aufgesucht werden. Die Beschwerden lassen sich meist gut behandeln.
Auch Hunde und andere Tiere können betroffen sein. Mögliche Folgen sind Haut- und Augenreizungen, Schwellungen im Maul, starker Speichelfluss oder Atemprobleme. Bei Verdacht sollte ein Tierarzt kontaktiert werden.
Nester dürfen weder berührt noch selbst entfernt werden. Sichtungen sollten dem zuständigen Pflanzenschutzdienst der Gemeinde gemeldet werden.