Die Suche nach einen neuen Gemeinderatsmitglied geht weiter. Bis zur Frist am 16. Oktober um 12 Uhr hat sich keine Person als Kandidat oder Kandidatin für das Amt gemeldet. Sollte am 29. November keine Wahl zustande kommen, bleibt die Gemeinde dennoch handlungsfähig. ...
Die Suche nach einen neuen Gemeinderatsmitglied geht weiter. Bis zur Frist am 16. Oktober um 12 Uhr hat sich keine Person als Kandidat oder Kandidatin für das Amt gemeldet. Sollte am 29. November keine Wahl zustande kommen, bleibt die Gemeinde dennoch handlungsfähig.
RAHEL HEGGLIN
Die Suche nach einem fünften Gemeinderatsmitglied gestaltet sich in Beinwil offenbar schwierig. Auch Gemeindeammann will bis jetzt niemand werden. Was geschieht, wenn sich bis zur Wahl Ende November niemand zur Verfügung stellt? Könnte dann jemand gegen seinen Willen in den Gemeinderat gewählt respektive gezwungen werden?
Laut Gemeindeverwaltung gibt es im Kanton Aargau keine Verpflichtung zur Amtsübernahme. «Wird eine Person am Wahltag gewählt, muss dieser das Wahlergebnis unverzüglich eröffnet werden. Anschliessend hat sie drei Tage Zeit, um die Wahl anzunehmen oder abzulehnen, sofern nicht bereits eine entsprechende Erklärung vorliegt», erklärt Sibylle Hochstrasser, die Gemeindeschreiberin. Denn grundsätzlich kann auch eine Person gewählt werden, welche sich nicht offiziell zur Wahl gestellt hat. Kommt am 29. November allerdings keine Wahl zustande, muss ein zweiter Wahlgang durchgeführt werden. Im ersten Wahlgang ist das absolute Mehr erforderlich, während im zweiten Wahlgang das relative Mehr genügt. Gewählt ist dann, wer die meisten Stimmen erhält.
Gemeinderat bleibt beschlussfähig
Aber auch wenn der Gemeinderat am 1. Januar 2027 nicht vollständig besetzt sein sollte, droht Beinwil keine politische Handlungsunfähigkeit. «Die laufende Amtsperiode dauert von 2026 bis 2029. Vier der fünf Gemeinderatssitze sind besetzt. Damit bleibt die Exekutive auch ohne fünftes Mitglied beschlussfähig», so Hochstrasser.
Gemäss den geltenden Bestimmungen müssen mindestens drei Mitglieder anwesend sein, damit der Gemeinderat gültige Beschlüsse fassen kann. Und das ist in Beinwil mit den verbliebenen vier Gemeinderäten der Fall.
Sollte auch das Gemeindeammannamt weiterhin vakant bleiben, würden dessen Aufgaben auf die vier Gemeinderatsmitglieder verteilt. «Den Vorsitz übernimmt in diesem Fall der Vizeammann, also Bettina Krummenacher. Ein Eingreifen des Kantons oder gar eine vorübergehende Verwaltung der Gemeinde durch kantonale Stellen ist deshalb nicht erforderlich», erklärt die Gemeindeschreiberin.
Beruf und Familie als Hürden
Weshalb aber ist es schwierig, Personen für ein kommunales Exekutivamt zu gewinnen? Die Gemeindeverwaltung sieht das Problem nicht in einer grundsätzlich fehlenden Bereitschaft, sich für die Allgemeinheit zu engagieren. Vielmehr sei es schwierig, Menschen zu finden, die neben Beruf und Familie genügend Zeit für das anspruchsvolle Amt aufbringen könnten. «Hinzu kommt die öffentliche Verantwortung. Gemeinderatsmitglieder müssen ihre Entscheide vertreten und sich mit Kritik sowie unterschiedlichen Erwartungen auseinandersetzen», erklärt Bettina Krummenacher, Vizeammann. Auch die finanziellen Folgen seien nicht zu unterschätzen. Häufig müsse das berufliche Arbeitspensum reduziert werden, wobei die damit verbundenen Lohneinbussen durch die Entschädigung für das politische Amt nicht vollständig ausgeglichen würden.
Für Beinwil bleibt damit die Herausforderung bestehen, eine Person zu finden, die bereit ist, die Verantwortung als Gemeinderatsmitglied zu übernehmen. Ob es für ein fünftes Gemeinderatsmitglied reicht, wird sich am Wahlsonntag, 29. November zeigen.