Gemeinde Beinwil (Freiamt)
Gestaltungsplan Steinmatt; Änderung – Öffentliche Auflage und Mitwirkung
Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt. ...
Gemeinde Beinwil (Freiamt)
Gestaltungsplan Steinmatt; Änderung – Öffentliche Auflage und Mitwirkung
Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt. Gleichzeitig wird das Mitwirkungsverfahren durchgeführt (§ 3 BauG).
Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 20. April 2026 bis 19. Mai 2026 auf der Gemeindeverwaltung auf und können während der Bürozeiten eingesehen werden.
Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen (§ 3 BauG).
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG.
Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Beinwil (Freiamt) einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Gemeinde Beinwil (Freiamt) Gemeinderat
Verrechnung Hundetaxe 2026
Die Rechnungen für die Hundetaxen 2026 werden anfangs Mai 2026 an alle Hundehalterinnen und Hundehalter der Gemeinde Beinwil (Freiamt) versandt. Wir bitten die Hundehalter/innen, allfällige Mutationen wie Neuanschaffung eines Hundes, Halteränderung, Adressänderung oder Tod eines Hundes schnellstmöglich in der nationalen Datenbank zur Registrierung von Hunden (Amicus) vorzunehmen, um falsche Rechnungsstellungen zu vermeiden.