Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) stimmt an ihrer Sitzung vom 10. Juni der Festsetzung der Deponie «Babilon, Fortsetzung Nord» im Richtplan zu.
pd | Die in Dietwil betriebene Deponie «Babilon» ...
Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) stimmt an ihrer Sitzung vom 10. Juni der Festsetzung der Deponie «Babilon, Fortsetzung Nord» im Richtplan zu.
pd | Die in Dietwil betriebene Deponie «Babilon» für unverschmutztes Aushub- und Ausbruchmaterial (Deponie des Typs A) wird in den nächsten Jahren aufgefüllt sein. Um den Bedarf an Ablagerungsvolumen in der Region in Zukunft zu decken, soll der bestehende Deponieperimeter zum Teil erhöht sowie nach Westen und vor allem nach Norden (in Richtung Oberrüti) erweitert werden. Damit stünden zusätzliche 1,4 Millionen Kubikmeter zur Ablagerung zur Verfügung, womit sich der Betrieb der Deponie um bis zu zehn Jahre verlängern würde. Mit zehn zu fünf Stimmen empfiehlt die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) dem Grossen Rat, der Richtplananpassung zur Festsetzung der Deponie «Babilon, Fortsetzung Nord» als Deponie des Typs A zuzustimmen.
Standortwahl und Fruchtfolgeflächen
Das Eintreten auf das Geschäft ist in der Kommission unbestritten, allerdings äussern verschiedene Kommissionsmitglieder Vorbehalte bezüglich des Standorts der Deponie mit dem interkantonalen Einzugsgebiet, den interkantonalen Vereinbarungen sowie den Eingriffen in die Landschaft. Insbesondere kritisiert wird der Verlust an Fruchtfolgeflächen und die Höherfüllung des Deponieperimeters.
Die Kommission beurteilt das Projekt jedoch mehrheitlich als ausgewogen und vernünftig. Im Vergleich zu einem neuen Standort seien die Eingriffe in die Landschaft, die Emissionen für die Umwelt und die Immissionen für die Bevölkerung bei der Erweiterung dieser Deponie geringer, weil die bestehende Infrastruktur genutzt werden kann. Zudem unterstützen die Standortgemeinden und der Regionalplanungsverband Oberes Freiamt das Projekt.
Die Kommission anerkennt, dass die in der Anhörung ge äusserten Punkte in der Botschaft aufgenommen wurden und in den nachgeordneten Verfahren durch konkrete Anforderungen und Massnahmen verbindlich umgesetzt werden müssen.