Ungültige Stimmabgabe vermeiden
Damit Ihre Stimme bei der Abstimmung am 27. September sicher zählt, sollten Sie beim brieflichen Stimmen auf ein paar wichtige Details achten. Verwenden Sie unbedingt das offizielle Antwortkuvert und den Stimmrechtsausweis, den Sie ...
Ungültige Stimmabgabe vermeiden
Damit Ihre Stimme bei der Abstimmung am 27. September sicher zählt, sollten Sie beim brieflichen Stimmen auf ein paar wichtige Details achten. Verwenden Sie unbedingt das offizielle Antwortkuvert und den Stimmrechtsausweis, den Sie zwingend unterschreiben müssen. Die Stimmzettel gehören zudem ins amtliche Stimmzettelkuvert, welches zugeklebt sein muss. Lose beigelegte Zettel machen die Stimme ungültig. Achten Sie ausserdem darauf, dass das Kuvert rechtzeitig ankommt. Spätestens am Dienstag vor dem Abstimmungstag sollte es bei der Post aufgegeben werden. Andernfalls können Sie das Kuvert am Abstimmungssonntag bis 9.30 Uhr in den Gemeindebriefkasten werfen. Vielen Dank für das Ausüben Ihrer politischen Rechte.
Baubewilligungen
Folgenden Bauherren wird unter verschiedenen Bedingungen und Auflagen die Baubewilligung erteilt:
– Leu Oliver, für die Instandsetzung des Schopfs Nr. 248 mit Raum für Direktvermarktung, auf Parzelle 95, Rüstenschwil 28
– Ramadani Alban und Burkard Markus und Esther, für eine Erschliessungsstrasse auf Parzellen 522 und 523, Hirselenstrasse/ Maria-Bernarda-Strasse