Hundetaxe 2025
Die Hundetaxe von 120 Franken pro Hund und Jahr wird den Hundehaltenden jeweils im Mai mit Stichtag 30. April in Rechnung gestellt.
Hunde müssen bei Zuzug bzw. Neuanschaffung innert 10 Tagen bei der Einwohnerkontrolle (Tel. 056 677 70 20 oder ...
Hundetaxe 2025
Die Hundetaxe von 120 Franken pro Hund und Jahr wird den Hundehaltenden jeweils im Mai mit Stichtag 30. April in Rechnung gestellt.
Hunde müssen bei Zuzug bzw. Neuanschaffung innert 10 Tagen bei der Einwohnerkontrolle (Tel. 056 677 70 20 oder einwohnerkontrolle@auw.ch) angemeldet werden. Bei Änderungen (z.B. Tod des Hundes, Halterwechsel etc.) wird ebenfalls um eine Meldung gebeten.
Weitere Pflichten des Hundehalters beinhalten:
– Der Hund muss so gehalten werden, dass weder Menschen noch Tiere gefährdet oder übermässig belästigt werden.
– Der Hund muss jederzeit unter Aufsicht und Kontrolle gehalten werden.
– Der Hundekot muss in Siedlungsund Landwirtscha"sgebieten sowie auf Strassen und Wegen aufgenommen und entsorgt werden, ansonsten droht eine Ordnungsbusse von 100 Franken.
Baubewilligungen
Folgenden Bauherren wird unter verschiedenen Bedingungen und Auflagen die Baubewilligung erteilt:
– Ammann Deny und Sarah, für den Neubau eines Gartenhauses, auf der Parzelle 858, Im Bööl 22
– Villiger Reto und Monika, für Wetterschutz Fressachse und Anbau Technikraum, beim Gebäude Nr. 185/186, auf Parzelle 549, Herrenhof 1
Sommerferien / Kontrolle der Ausweispapiere
Im Hinblick auf die Sommerferien bitten wir die Bevölkerung, ihre Identitätskarten sowie Pässe auf ihre Gültigkeit zu überprüfen und allenfalls rechtzeitig erneuern zu lassen. Die Herstellung dieser Ausweispapiere dauert zirka zwei Wochen.
Der Pass 10 bzw. das Kombiangebot (Pass 10 und Identitätskarte) sind beim Passamt in Aarau zu beantragen (via Internet www.schweizerpass.chodertelefonisch062 835 19 28). Um die biometrischen Daten (Gesichtsbild, Fingerabdrücke, Unterschri") zu erfassen, ist die persönliche Vorsprache beim Passamt nötig.
Die Identitätskarte wird weiterhin ohne Datenchip ausgestellt und kann bei der Einwohnerkontrolle persönlich (allerdings nicht im Kombiangebot) beantragt werden. Die Fotos für den Identitätskartenantrag können vor Ort gemacht werden und müssen nicht zwingend mitgebracht werden.
Der Verlust eines Ausweises ist bei einer schweizerischen Polizeistelle zu melden (Verlustanzeige muss bei der persönlichen Vorsprache vorgelegt werden). Für Minderjährige ist zusätzlich die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nötig.