Auw: Offizielle Mitteilungen, 16.10.2026
16.10.2026 Auw: offizielle MitteilungenFeuerwehrhauptübung
Die Hauptübung der Feuerwehr Auw findet dieses Jahr am Samstag, 17. Oktober statt. Ab 9.45 Uhr wird bei der Liegenschaft Sinserstrasse 1 (alte Post) eine Angriffsübung durchgeführt. Die Bevölkerung ist herzlich dazu eingeladen, ...
Feuerwehrhauptübung
Die Hauptübung der Feuerwehr Auw findet dieses Jahr am Samstag, 17. Oktober statt. Ab 9.45 Uhr wird bei der Liegenschaft Sinserstrasse 1 (alte Post) eine Angriffsübung durchgeführt. Die Bevölkerung ist herzlich dazu eingeladen, die diesjährige Hauptübung vor Ort mitzuverfolgen und so einen Einblick in die Arbeit der Feuerwehr Auw zu erhalten.
Reinigung und Zustandsüberprüfung der Kanalisation
Im Rahmen der zweiten Generation der Generellen Entwässerungsplanung (GEP 2) werden das öffentliche Kanalisationsnetz der Gemeinde Auw sowie hydraulisch relevante private Sammelleitungen gereinigt und mit Kanalfernsehaufnahmen auf ihren Zustand überprüft. Ergänzend wird bei ausgewählten Liegenschaften der bisher unbekannte Verlauf der Hausanschlussleitungen erhoben.
Die Arbeiten werden in einer Gesamtetappe umgesetzt und beginnen voraussichtlich am 26. Oktober und dauern bis etwa Ende 2026. Die Arbeitsausführung erfolgt durch die Kanal-Engel AG, Hochdorf. Die Betreuung und Bauleitung obliegt der Planora AG, Wohlen.
Da sich ein Teil der öffentlichen Leitungen und Kontrollschächte auf privatem Grund befindet, müssen die Mitarbeitenden der Spül- und Kanal- TV-Equipen einzelne private Vorplätze oder Gartenbereiche betreten. Wir bitten die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer, den Zutritt zu ermöglichen und die Kontrollschächte zugänglich zu halten. Durch die Arbeitsfahrzeuge kann der Zugang zu einzelnen Liegenschaften kurzfristig eingeschränkt sein.
Beim Spülen der Kanalisation kann im Leitungssystem ein Unterdruck entstehen. Dadurch können sich Siphons entleeren und unangenehme Gerüche auftreten. Sollte dies der Fall sein, lassen Sie bitte bei den betroffenen Abläufen Wasser nachlaufen, damit sich die Siphons wieder füllen.
Für Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:
Bauleitung: Planora AG, Pascal Limacher, Telefon +41 56 618 30 24, E-Mail pascal.limacher@planora.ch
Projektleitung der ausführenden Unternehmung: Kanal-Engel AG, Beat Engel, Telefon +41 41 317 33 01, E-Mail beat.engel@kanal-engel.ch
Wir danken der Bevölkerung für ihr Verständnis und ihre Unterstützung.
Biometrische Identitätskarte ab 2. November 2026
Ab dem 2. November können Schweizer Bürgerinnen und Bürger die neue biometrische Identitätskarte beantragen.
Sie ergänzt die bestehende Identitätskarte ohne Chip. Schweizer Staatsangehörige können damit zwischen einer biometrischen und einer nicht biometrischen Identitätskarte wählen. Die neue Identitätskarte wird – analog zum biometrischen Schweizer Pass – mit einem Datenchip ausgestattet sein, der zwei Fingerabdrücke sowie ein Gesichtsbild enthält. Der Bezug ist freiwillig; die Gebühren bleiben im Vergleich zur bisherigen Karte ohne Datenchip unverändert.
Mit der Einführung der biometrischen Identitätskarte wird sichergestellt, dass Schweizerinnen und Schweizer auch künftig ungehindert innerhalb der EU reisen können. Nicht biometrische Identitätskarten, die vor dem Stichtag (2.11.2026) ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit für Reisen in die EU bis zu ihrem Ablaufdatum.
Je nach Bedarf kann zwischen den beiden Varianten gewählt werden: Empfehlung: Die biometrische Identitätskarte für Personen, die innerhalb der EU reisen. Alternative: Die nicht biometrische Identitätskarte für Personen, die das Dokument ausschliesslich als Ausweis innerhalb der Schweiz benötigen.
Anträge für die biometrische Identitätskarte sowie das Kombiangebot (Pass und biometrische Identitätskarte) können erst ab dem 2. November beim Ausweiszentrum Aargau gestellt werden. Termine für November 2026 können jedoch bereits ab sofort gebucht werden. Die Identitätskarte ohne Chip kann, wie bis anhin bei der zuständigen Wohngemeinde beantragt werden.
Baubewilligungen
Folgenden Bauherren wird unter verschiedenen Bedingungen und Auflagen die Baubewilligung erteilt:
– Ammann Deny und Sarah, für den Einbau eines Klimageräts, beim Wohnhaus Nr. 793, auf Parzelle 858, Im Bööl 22
– Baumgartner Karin, für eine Nutzungsänderung Kellerraum, im Wohnhaus Nr. 763, auf Parzelle 487, Breitenweg 4
– Steimen René, für einen Badebrunnen, beim Wohnhaus Nr. 824, auf Parzelle 767, Tschoupisstrasse 6

