Verfallanzeige für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2023
Im September werden die Verfallanzeigen für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2023 verschickt. Es handelt sich dabei nicht um eine Mahnung. Es wird Ihnen angezeigt, was Sie ...
Verfallanzeige für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2023
Im September werden die Verfallanzeigen für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2023 verschickt. Es handelt sich dabei nicht um eine Mahnung. Es wird Ihnen angezeigt, was Sie bereits bezahlt haben oder was Ihrem Konto gutgeschrieben wurde. Der Restbetrag ist per 31. Oktober 2023 zu begleichen. Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab dem 1. November 2023 wird auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 5,0 Prozent berechnet.
Offene Steuern werden im November gemahnt. Für die Mahnung wird eine Gebühr von Fr. 35.00 erhoben. Besteht im Januar 2024 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Für die Umtriebe einer Betreibung wird eine zusätzliche Gebühr von Fr. 100.00 erhoben.
Sollte der provisorische Steuerbetrag gemäss den eigenen Berechnungen nicht den wirtschaftlichen Verhältnissen des aktuellen Jahres entsprechen, kann mit dem Steueramt Kontakt aufgenommen werden (steueramt@auw.ch/056 677 70 21). Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen wird Ihre Rechnung angepasst.
Zu viel bezahlte Steuern werden mit der Veranlagung und definitiven Abrechnung mit Zins zurückbezahlt oder an eine andere Steuerforderung angerechnet. Der Zins für die Überzahlungen ist im Jahr 2023 noch 0,3 Prozent.
Ist eine Bezahlung der offenen Steuern bis Ende Oktober 2023 nicht möglich, wenden Sie sich an die Finanzverwaltung (finanzverwaltung@auw.ch/ 056 677 70 21). Auf diese Weise kann in der Regel eine Lösung gefunden werden. Verwenden Sie bitte für die Bezahlung der Steuern 2023 nur die dafür vorgesehenen Einzahlungsscheine. Wir danken Ihnen für eine fristgerechte Begleichung der Steuern.
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