Auw: Offizielle Mitteilungen 13. 06. 2025
13.06.2025 Auw: offizielle MitteilungenEinwohnergemeindeversammlung/Beschlüsse
Aufgrund von Art. 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 4. Juni veröffentlicht. Die Einwohnergemeinde fasste folgende Beschlüsse:
1. Genehmigung des ...
Einwohnergemeindeversammlung/Beschlüsse
Aufgrund von Art. 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 4. Juni veröffentlicht. Die Einwohnergemeinde fasste folgende Beschlüsse:
1. Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung vom 15. November 2024
2. Genehmigung der Jahresrechnung 2024
3. Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2024
4. Genehmigung des Baugebührenreglements zur Bau- und Nutzungsordnung
5. Krediterteilung von Fr. 240’000.00 für die Belagssanierung und Gehwegergänzung der Kantonsstrasse K 350 Auw (Rüstenschwil – Beinwil (Freiamt)
6. Genehmigung der Gemeinderatsbesoldung ab 2026/2029
7. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Greim Christian und Laurence mit ihren Kindern Adrien und Pauline
8. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Miklós Emöke
9. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Trautmann Luisa
10. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Nuri Vincenzo
11. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an von Schmiedeberg Mara
An der Einwohnergemeindeversammlung haben von den 1’417 Stimmberechtigten 102 Stimmbürger teilgenommen. Das Beschlussquorum liegt bei 284. Somit unterliegen alle Beschlüsse, mit Ausnahme von Traktandum 7 bis 11, dem fakultativen Referendum. Nachdem das Bundesgericht Urnenabstimmungen über Einbürgerungen für verfassungswidrig erklärt hat, ist das Referendum gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts ausgeschlossen. Für die Einreichung eines allfälligen Referendumsbegehrens können bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich Formulare bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden. Das Referendum, und damit das Begehren um Urnenabstimmung gilt als zustande gekommen, wenn dies von zwanzig Prozent der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit dieser Veröffentlichung schriftlich verlangt wird.
Solar Butterfly in Auw
Seit 2022 ist der «Solarbutterfly», das grösste solar betriebene Fahrzeug der Welt, unterwegs auf einer Weltreise. Während seiner vierjährigen Reise kommt der Wohnwagen mit Solarflügeln auch nach Auw. Im Rahmen eines öffentlichen Vortrages von Solarpionier Louis Palmer am Freitag, 13. Juni um 19 Uhr im Mehrzweckgebäude kann sein Fahrzeug besichtigt werden. Die Umweltund Energiekommission freut sich auf eine rege Teilnahme.
Kehrichtwesen
Die Kehrichtabfuhr vom 19. Juni (Fronleichnam) wird auf Mittwoch, 18. Juni (gleiche Zeit) vorverschoben.
Neophytensäcke
Um die Verbreitung der invasiven Neophyten zu verhindern, ist die korrekte Entsorgung wichtig. Die sicherste Entsorgung der Pflanzen geschieht in den meisten Fällen über den Kehricht. Der Kanton Aargau stellt allen Gemeinden Neophytensäcke zur korrekten Entsorgung der Neophyten zur Verfügung. Die Säcke können bei der Gemeindeverwaltung Auw bezogen und an den gleichen Orten für die Abholung durch die Kehrichabfuhr deponiert werden wie der Hauskehricht.
Bei der Gemeindeverwaltung können zudem Flyer mit den wichtigsten invasiven Neophyten bezogen werden. In diesem Flyer ist ebenfalls beschrieben, wie invasive Neophyten und deren Pflanzenteile korrekt entsorgt werden.
Helfen Sie mit, invasive Neophyten auf unserem Gemeindegebiet aktiv und gezielt zu bekämpfen und halten Sie Ihren Garten frei von Sommerfliedern, einjährigem Berufkraut, Goldrute und weiteren invasiven Neophyten!
Gemeindeverwaltung; Öffnungszeiten über Fronleichnam
Die Gemeindeverwaltung bleibt an Fronleichnam, Donnerstag, 19. Juni und am drauffolgenden Brückentag, Freitag, 20. Juni geschlossen. Bei einem Todesfall können Sie die Pikett-Nummer 079 655 82 73 kontaktieren.
