Verfallanzeige für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2025
Im September werden die Verfallsanzeigen für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2025 verschickt. Es handelt sich dabei nicht um eine Mahnung. Es wird Ihnen angezeigt, was Sie ...
Verfallanzeige für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2025
Im September werden die Verfallsanzeigen für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2025 verschickt. Es handelt sich dabei nicht um eine Mahnung. Es wird Ihnen angezeigt, was Sie bereits bezahlt haben oder was Ihrem Konto gutgeschrieben wurde. Der Restbetrag ist per 31. Oktober 2025 zu begleichen. Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab dem 1. November wird auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 5 Prozent berechnet.
Offene Steuern werden im November gemahnt. Für die Mahnung wird eine Gebühr von 35 Franken erhoben. Besteht im Januar 2026 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Für die Umtriebe einer Betreibung wird eine zusätzliche Gebühr von 100 Franken erhoben.
Sollte der provisorische Steuerbetrag gemäss den eigenen Berechnungen nicht den wirtschaftlichen Verhältnissen des aktuellen Jahres entsprechen, kann mit dem Steueramt Kontakt aufgenommen werden (steueramt@auw.ch / 056 677 70 21). Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen wird Ihre Rechnung angepasst.
Zu viel bezahlte Steuern werden mit der Veranlagung und definitiven Abrechnung mit Zins zurückbezahlt oder an eine andere Steuerforderung angerechnet. Der Zins für die Überzahlungen ist im Jahr 2025 noch 0,75 Prozent.
Ist eine Bezahlung der offenen Steuern bis Ende Oktober 2025 nicht möglich, wenden Sie sich an die Finanzverwaltung (finanzverwaltung@auw.ch / 056 677 70 21). Auf diese Weise kann in der Regel eine Lösung gefunden werden. Verwenden Sie bitte für die Bezahlung der Steuern 2025 nur die dafür vorgesehenen Einzahlungsscheine.
Wir danken Ihnen für eine fristgerechte Begleichung der Steuern.
Baubewilligungen
Folgenden Bauherren wird unter verschiedenen Bedingungen und Auflagen die Baubewilligung erteilt:
– Huser Armin, für die Fassadensanierung mit zusätzlicher Wärmedämmung am Wohnhaus Nr. 397, auf Parzelle 644, Arbachstrasse 13
– Maurer Bernhard und Lelia, für den Neubau einer Pergola beim Mehrfamilienhaus Nr. 892, auf Parzelle 899, Tribetfeldstrasse 2
– Salt Mobile SA, für den Umbau der bestehenden Mobilfunkanlage Salt Mobile SA, auf Parzelle 105, Billerhof