Auw: Offizielle Mitteilungen 09. 05. 2025
09.05.2025 Auw: offizielle MitteilungenNach Ziff. I der Gemeindeordnung und § 27 Ziff. 4 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 10. März 1992 (Stand 1. Juli 2024) sind in Auw folgende Behörden jeweils für eine Amtsperiode zu wählen:
– 5 Mitglieder des Gemeinderates
Nach Ziff. I der Gemeindeordnung und § 27 Ziff. 4 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 10. März 1992 (Stand 1. Juli 2024) sind in Auw folgende Behörden jeweils für eine Amtsperiode zu wählen:
– 5 Mitglieder des Gemeinderates
– Gemeindeammann
– Vizeammann
– 3 Mitglieder der Finanzkommission
– 2 Mitglieder und 2 Ersatzmitglieder des Wahlbüros (Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler)
– 3 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission
Von den bisherigen Behörden- und Kommissionsmitgliedern treten folgende Personen nicht mehr für die kommende Amtsperiode an:
Gemeinderat:
– Leu-Müller Erich, Gemeinderat
Finanzkommission:
– Leu-Burkard Roger
– Scheidegger-Walden Ernst
Steuerkommission:
– Huwiler-Trösch Claudia
– Niedermann-Gumy Bernhard
Stimmenzähler:
– Koch-Villiger Priska
Das Datum der Erneuerungswahl für die vom Volk zu wählenden Behörden und Kommissionen ist auf den 28. September 2025 festgelegt worden. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 30. November statt. Für den Gemeinderat sowie die Wahl des Gemeindeammanns und Vizeammanns findet in jedem Fall eine Urnenwahl statt. Das Anmelde- und Wahlverfahren läuft gemäss den Vorgaben des Gesetzes über die politischen Rechte ab. Für die Finanzkommission, Steuerkommission und die Stimmenzähler ist eine Wahl ohne Urnengang möglich, wenn nicht mehr wählbare Kandidaten vorgeschlagen sind, als zu wählen sind. Wahlvorschläge sind von zehn Stimmberechtigten des betreffenden Wahlkreises zu unterzeichnen und bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, das heisst bis Montag, 18. August, 12 Uhr, bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Die erforderlichen Formulare zur Anmeldung von Kandidaten können per sofort bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Waldhaus
Aus gesundheitlichen Gründen hat der bisherige Hauswart Bütler Otti sein Amt niedergelegt. Der Gemeinderat dankt ihm recht herzlich für seinen jahrelangen zuverlässigen Einsatz. Als Nachfolgerin konnte per 1. Mai Karin Zeder gefunden werden.
Der Mietpreis wurde vom Gemeinderat wie folgt angepasst:
Einheimische Vereine: 1. Mal im Jahr gratis, 2. Mal im Jahr 80 Franken. Einheimische Private 80 Franken, Einheimische Geschäfte Fr. 110 Franken. Auswärtige 160 Franken.
Baubewilligungen
Folgenden Bauherren wird unter verschiedenen Bedingungen und Auflagen die Baubewilligung erteilt:
– Feuchter Karl, für eine Sitzplatzüberdachung, beim Wohnhaus Nr. 535, auf Parzelle 315, Mühlestrasse 8
– Röllin Stephan und Vogel Anita, für eine Fasssauna, beim Gebäude Nr. 563, auf Parzelle 717, Bergstrasse 18d