Auw: Offizielle Mitteilungen, 06.11.2026
06.11.2026 Auw: offizielle MitteilungenWahlbüro; Demission von Michael Scheidegger; Ersatzwahl
Michael Scheidegger hat infolge Wegzugs aus der Gemeinde als Mitglied des Wahlbüros (seit 2026) per 30. November 2026 demissioniert. Die Gemeindeabteilung des Departementes Volkswirtschaft und Inneres (DVI) ...
Wahlbüro; Demission von Michael Scheidegger; Ersatzwahl
Michael Scheidegger hat infolge Wegzugs aus der Gemeinde als Mitglied des Wahlbüros (seit 2026) per 30. November 2026 demissioniert. Die Gemeindeabteilung des Departementes Volkswirtschaft und Inneres (DVI) hat dem vorzeitigen Demissionsgesuch entsprochen und den Gemeinderat angewiesen, im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Ersatzwahl besorgt zu sein. Der Gemeinderat hat von dieser Demission mit Bedauern Kenntnis genommen. Er dankt Michael Scheidegger ganz herzlich für sein gewissenhaftes Engagement im Wahlbüro Auw und seine Mitarbeit im Dienste der Gemeinde.
Der Gemeinderat hat die Ersatzwahl für ein Mitglied des Wahlbüros für den Rest der Amtsperiode 2026/2029 auf Sonntag, 28. Februar 2027 festgelegt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29 a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21 b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis Freitag, 15. Januar 2027, 12.00 Uhr, einzureichen. Die entsprechenden Formulare können auf der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Im ersten Wahlgang kann jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten (§ 30 Abs. 1 GPR).
Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die/der Vorgeschlagene von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30 a GPR).
Selbstbedienung Advents- und Weihnachtsbäume beim Werkhof
Ab Montag, 23. November können beim Forstwerkhof Chräbselen in Auw günstige Advents- und Weihnachtsbäume abgeholt werden. Die Bäume sind beschriftet, und die Bezahlung erfolgt direkt in die vor Ort aufgestellte Kasse oder via Twint.
WALD kommunal+ / Voranzeige Weihnachtsbaumverkäufe
Dieses Jahr findet der Verkauf der Weihnachtsbäume beim Forstwerkhof wie folgt statt: Sonntag, 6. Dezember Auswahltag ab Kultur von 13.30 bis 16 Uhr und Samstag, 12. und 19. Dezember von 10 bis 12 Uhr. Die Hauslieferung findet am 18. Dezember statt.
WALD kommunal+ / Brennholz
Trockenes, ofenfertiges Brennholz kann laufend bei WALDkommunal+ bestellt werden. Im Moment sind die Lieferfristen ca. 10 Tage ab Bestellungseingang. Bestellungen können bequem auf der Homepage www.waldkommunal.ch getätigt werden.
Baubewilligungen
Folgenden Bauherren wird unter verschiedenen Bedingungen und Auflagen die Baubewilligung erteilt:
– Marty Stephan und Franziska, für den Ersatz eines Dachfensters, beim Wohnhaus Nr. 617, auf Parzelle 765, Steiggistrasse 1b
– Wicki André und Daniela, für einen Gartensitzplatz mit Pergola, beim Wohnhaus Nr. 790, auf Parzelle 848, Im Bööl 1
