Auw : Offizielle Mitteilungen 02.04.2026

  02.04.2026 Auw: offizielle Mitteilungen

Mit dem Hundegesetz sind alle Hunde ab dem Alter von drei Monaten meldepflichtig. Hunde sind bei Zuzug bzw. Neuanschaffung innert 10 Tagen der Einwohnerkontrolle, 056 677 70 20 oder einwohnerkontrolle@auw.ch, zu melden, damit die Registrierung als Hundehalter vorgenommen werden kann. Sobald der ...




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