Gegen die geplante Leinenpflicht für Hunde entlang der Reuss gibt es Widerstand. Innerhalb der 30-tägigen Frist sind drei Beschwerden beim Regierungsrat eingegangen. Zur Zeit ist die Leinenpflicht sistiert, was vor allem die Hundehalter freut.
RAHEL HEGGLIN
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Gegen die geplante Leinenpflicht für Hunde entlang der Reuss gibt es Widerstand. Innerhalb der 30-tägigen Frist sind drei Beschwerden beim Regierungsrat eingegangen. Zur Zeit ist die Leinenpflicht sistiert, was vor allem die Hundehalter freut.
RAHEL HEGGLIN
Im Anzeiger Oberfreiamt vom 23. Mai publizierte die Gemeinde das geplante Vorhaben: Vom südlichsten Gemeindegebiet bis zur Grenze in Oberrüti, sollte es im Bereich zwischen der Reuss und dem Reussdamm nicht mehr erlaubt sein, Hunde frei herumlaufen zu lassen. Ziel des Vorhabens war es, die Interessen von Natur, Landwirtschaft und Erholungssuchenden besser zu schützen. «Das Gebiet wird zunehmend auch von Hundetouristen aus den umliegenden Gemeinden frequentiert», sagt Gemeindepräsident Pius Wiss und weiter: «In der Vergangenheit haben sich Reklamationen gegen die Hundehalter gehäuft. Es gibt Personen, welche mit sehr vielen Hunden hier spazieren kommen. Diese Hunde sind teilweise schwer zu kontrollieren.» Vorfälle mit Hundebissen hat es aber laut seinen Kenntnissen bisher nicht gegeben.
Regierungsrat entscheidet
Nun also ist das geplante Vorhaben sistiert. Ob es umgesetzt werden kann, in einer abgeschwächten Form oder ganz ausbleibt, entscheidet der Regierungsrat. Die Gemeinde Dietwil kann aber Stellung zu den eingegangenen Beschwerden nehmen. Unter anderem wird in den Beschwerden eine zeitlich angepasste Leinenpflicht oder eine Beschränkung der Anzahl Hunde verlangt. Bis wann der Regierungsrat eine Entscheidung fällen wird, ist nicht klar. «Aber in diesem Sommer dürfte es noch keine Leinenpflicht geben», so der Gemeindeammann.
Hundehalter freuts
Für die Hundehalter, die in diesem Gebiet mit ihren Vierbeinern spazieren gehen, ist die Sistierung ein Segen. So wie für Monika Gillmann und Christa Imlig aus Goldau. Beide schätzen das Gebiet der Reuss entlang. «Im Kanton Schwyz gilt während des gesamten Jahres eine Leinenpflicht. Das ist für uns ein Grund, weshalb wir in den Kanton Aargau ausweichen», so Imlig. Die Frauen sind sich einig, dass das Reussufer ideal zum Spazieren ist, wo die Hunde noch «Hund» sein und sich frei bewegen können. Denn: «Eine Leinenpflicht empfinde ich als Verstoss gegen das Tierschutzgesetz», ergänzt Gillmann.
Respekt und Verantwortung
Für beide ist klar, dass während der Brut- und Setzzeit ein Hund an die Leine gehört. «Es geht um Rücksicht und Respekt, auch beim Laufen. Nicht alle Hundehalter haben ihre Tiere im Griff. Und wenn ich sehe, dass jemand seinen Hund an der Leine führt, dann rufe ich meinen Hund zu mir», so Gillmann.
Konflikte mit freilaufenden Hunden haben sie in der Gegend bislang nicht erlebt. Die beiden Goldauerinnen können sich aber auch vorstellen, dass es nicht nur um aggressive Hunde geht, sondern auch um die mangelnde Sorgfalt der Halter. «Es gibt leider Leute, welche die Hinterlassenschaft ihres Hundes nicht aufnehmen. Das ist einfach eklig.»
Pflichten
Bis der Regierungsrat eine Entscheidung zur Leinenpflicht gefällt hat, bleibt alles noch beim Alten. Dennoch ist klar, dass man sich mit oder ohne Hund mit gesundem Menschenverstand begegnen soll. Auch die Verantwortung und die Pflichten, die man als Hundehalter hat, sollten jedem klar sein.