Abtwil: Offizielle Mitteilungen 13.02.2026
13.02.2026 Abtwil: offizielle MitteilungenBetreibungsstatistik
Im Jahr 2025 wurden 313 Betreibungsbegehren eingereicht (Vorjahr 296). Die Summe der Betreibungsforderungen ist auf Fr. 1’422’316.99 (Fr. 664’421.36) gestiegen. 34 (26) Mal wurde Rechtsvorschlag erhoben. Es mussten 99 (132) ...
Betreibungsstatistik
Im Jahr 2025 wurden 313 Betreibungsbegehren eingereicht (Vorjahr 296). Die Summe der Betreibungsforderungen ist auf Fr. 1’422’316.99 (Fr. 664’421.36) gestiegen. 34 (26) Mal wurde Rechtsvorschlag erhoben. Es mussten 99 (132) Pfändungen vollzogen werden. Die Zahlungen der Schuldner an das Betreibungsamt beliefen sich auf Fr. 588’531.45 (Fr. 383’609.23). Insgesamt wurden 43 (47) Verlustscheine über total Fr. 134’975.90 (Fr. 177’453.65) ausgestellt.
Änderung Signalisation auf dem Alltchileweg
Im November 2025 hat der Gemeinderat für den Altchileweg folgende Verkehrsbeschränkung verfügt:
– Einmündung Hochdorferstrasse: Dreiteiliges Fahrverbot (Signal 2.14) mit Zusatztafel «gültig ab 40 m, Liegenschaften Altchileweg 3/5 und Obackerhof gestattet».
– Einmündung Ballwilerstrasse: Dreiteiliges Fahrverbot (Signal 2.14) mit Zusatztafel «gültig ab 280 m,Liegenschaften Altchileweg 3/5 und Obackerhof gestattet».
– Südliche Grundstückgrenze Parzelle 492: Dreiteiliges Fahrverbot (Signal 2.14)mit Zusatztafel «Liegenschaften Altchileweg 3/5 und Obackerhof gestattet».
– Die bestehenden zweiteiligen Fahrverbote (Signal 2.13) mit dem Zusatz «Zubringerdienst und landw. Fahrzeuge gestattet» am nördlichen und südlichen Ende des Altchilewegs werden aufgehoben.
Zwei Einsprachen gegen diese Änderungen wurden inzwischen zurückgezogen. Die Änderungen treten mit der Signalisation in Kraft.
Baubeginn Überbauung Balmermatt an der Leebernstrasse/Sinserstrasse
Am 18. Februar beginnen die Bauarbeiten für die Überbauung Balmermatt an der Leebernstrasse/Sinserstrasse.
In einer ersten Phase wird die Höhener AG, Sins die Abbrucharbeiten ausführen. Diese dauern voraussichtlich rund zwei Monate. Anschliessend starten die Rohbauarbeiten für die drei Mehrfamilienhäuser. Die gesamte Bauzeit wird auf etwa zwei Jahre veranschlagt. Während der Bauarbeiten kann es zu temporären Immissionen kommen. Wir danken der Bevölkerung für ihr Verständnis.
Prov. Steuerrechnungen 2026
Demnächst werden die provisorischen Steuerrechnungen 2026 zugestellt. Diese basieren auf den letzten bekannten Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Bei erheblichen Veränderungen des Einkommens oder des Vermögens (z. B. bei Erwerbsaufnahme oder -aufgabe) kann die provisorische Steuerrechnung auf begründetes Gesuch hin angepasst werden. Nehmen Sie in diesem Fall bitte direkt mit dem Steueramt Kontakt auf (Telefon 041 789 70 30, E-Mail steuern@sins.ch).
Vergütungszins Steuern 2026
Für Steuerzahlungen, die vor dem 31. Oktober geleistet werden, erhalten die Steuerpflichtigen einen Vergütungszins. Das gilt auch für die Vorauszahlung in Raten. Die Zinsberechnung erfolgt ab dem Datum des Zahlungseingangs bis zum 31. Oktober. Der Vergütungszins für Vorauszahlungen ist steuerfrei. Für Zahlungen, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen (Überzahlungen), wird vom Zahlungseingang bis zur Rückzahlung ebenfalls ein Vergütungszins gewährt. Der Zins für Überzahlungen gilt als steuerbares Einkommen. Der Zinssatz für das Jahr 2026 beträgt in beiden Fällen 0,50 %.
