Ab August Handyverbot an den Schulen
08.08.2025 Jugend/AusbildungAb dem neuen Schuljahr gilt an der Aargauer Volksschule eine einheitliche Regelung zur Nutzung privater elektronischer Geräte. Es ist den Schülerinnen und Schülern untersagt, die persönlichen Geräte zu den Unterrichtszeiten einschliesslich Pausen, in den ...
Ab dem neuen Schuljahr gilt an der Aargauer Volksschule eine einheitliche Regelung zur Nutzung privater elektronischer Geräte. Es ist den Schülerinnen und Schülern untersagt, die persönlichen Geräte zu den Unterrichtszeiten einschliesslich Pausen, in den Schulanlagen oder an schulischen Anlässen zu benutzen.
pd/red | Die zunehmende Nutzung privater elektronischer Geräte durch Schülerinnen und Schüler stellt die Aargauer Volksschulen vor neue Herausforderungen. Die Geräte können den Unterricht stören, den persönlichen Austausch beeinträchtigen, Risiken wie Cybermobbing mit sich bringen und damit negative Auswirkungen auf die mentale Gesundheit der Kinder und Jugendlichen haben. Es besteht zudem das Potenzial für Datenschutzverletzungen, wie beispielsweise beim Tätigen von unerlaubten Audio- und Videoaufnahmen.
Eine Massnahme, um diesen Herausforderungen zu begegnen, ist eine kantonal einheitliche Regelung zur Nutzung privater elektronischer Geräte: So gilt per 1. August 2025 für alle Stufen der Aargauer Volksschule eine Einschränkung der Nutzung während der ordentlichen Unterrichtszeiten gemäss Stundenplan einschliesslich der Pausen.
Ebenso ist die Nutzung der Geräte an schulischen Anlässen sowie Exkursionen oder Schulreisen nicht gestattet. Nicht betroffen sind die Mittagszeit, sofern kein Unterricht stattfindet, sowie der Schulweg, weil in diesen Zeiten die Eltern verantwortlich sind. Als private elektronische Geräte gelten insbesondere Handys, Smartphones, Smartwatches, Laptops, Tablets und weitere vergleichbare Geräte. Weiterhin bleibt die Förderung der Medienkompetenzen gemäss Lehrplan eine Aufgabe der Schulen. Als weitere Massnahme sollen Schulen vermehrt auf die zahlreichen Präventionsangebote im Bereich Medienkompetenz und Mediennutzung aufmerksam gemacht werden.
Gleiche Regeln für alle
An den meisten Schulen existieren bereits heute Regelungen zum Umgang mit privaten elektronischen Geräten. Daher variieren die Regelungen je nach Schulhaus und Schulstufe. Es besteht bei einigen Schulen und Eltern Unsicherheit darüber, welche Regeln zulässig und sinnvoll sind. Durch die Einführung einer kantonsweiten Nutzungseinschränkung soll dieser Unsicherheit begegnet und die Schulen davon entlastet werden, je eigene Regeln aufstellen zu müssen.
Schulen entscheiden über Ausnahmen
Die Verantwortung für die Umsetzung der neuen Regelung liegt bei den Schulen. Auf der Basis des grundsätzlichen Verbots entscheiden Lehrpersonen situativ, ob private elektronische Geräte während der Unterrichtszeit zum Einsatz kommen, sei es zur Erreichung spezifischer Lernziele aufgrund des Lehrplans oder aus wichtigen persönlichen, insbesondere gesundheitlichen Gründen, welche einzelne Schülerinnen oder Schüler betreffen. Mit diesen Ausnahmeregelungen wird sichergestellt, dass der Einsatz privater elektronischer Geräte im Schulalltag verantwortungsvoll und gezielt möglich bleibt.
Begleitende Prävention
Die Förderung der Medienkompetenz im Rahmen des Fachbereichs Medien und Informatik ist eine zentrale und präventive Aufgabe im Schulalltag. Präventive Medienerziehung beginnt im frühen Kindesalter und begleitet die Schülerinnen und Schüler kontinuierlich durch Kindheit und Jugend bis ins Erwachsenenalter. Unter anderem unterstützt die Suchtprävention Aargau Schulen und Eltern bei dieser Aufgabe. Die Angebote für Schulen haben zum Ziel, Schulteams dabei zu begleiten, sich vertieft mit dem Umgang mit digitalen Medien auseinanderzusetzen und den Austausch über die Thematik zu fördern.