pd/red | Der Regierungsrat hat mit der Botschaft «Bundesgesetz über die Individualbesteuerung; Kantonsreferendum» vom 13. August das Kantonsreferendum gegen das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung beantragt. Er begrüsst zwar die Beseitigung der ...
pd/red | Der Regierungsrat hat mit der Botschaft «Bundesgesetz über die Individualbesteuerung; Kantonsreferendum» vom 13. August das Kantonsreferendum gegen das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung beantragt. Er begrüsst zwar die Beseitigung der Heiratsstrafe auch auf Bundesebene, lehnt aber den damit zusammenhängenden Totalumbau der 26 kantonalen Steuergesetze sowie die unnötige administrative Verkomplizierung für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ab. Der komplette Systemwechsel würde zudem neue Ungleichbehandlungen schaffen. Am 23. September hat das Kantonsparlament mit 71 zu 59 Stimmen die Einreichung des Kantonsreferendums beschlossen. Laut Bundesverfassung können acht Kantone innerhalb von 100 Tagen nach der amtlichen Veröffentlichung eines Bundesgesetzes ein sogenanntes Kantonsreferendum, und damit eine Volksabstimmung verlangen. Nach Ablauf der Referendumsfrist am 9. Oktober wird die Bundeskanzlei über das allfällige Zustandekommen des Kantonsreferendums informieren.