Das Abbrennen von Feuerwerk im Wald und an Waldrändern ist verboten. Es gilt ein Sicherheitsabstand zum Waldrand von 200 Metern.
Die Waldbrandgefahr wird laufend beurteilt. Sollte sich die Trockenheit weiter verschärfen, können zusätzliche Massnahmen erforderlich ...
Das Abbrennen von Feuerwerk im Wald und an Waldrändern ist verboten. Es gilt ein Sicherheitsabstand zum Waldrand von 200 Metern.
Die Waldbrandgefahr wird laufend beurteilt. Sollte sich die Trockenheit weiter verschärfen, können zusätzliche Massnahmen erforderlich werden. Dazu könnten unter anderem ein Verbot sämtlicher Feuer im Freien sowie ein generelles Feuerwerksverbot gehören.
Die Bevölkerung wird gebeten, die aktuellen Informationen der zuständigen Behörden zu beachten und sich verantwortungsbewusst zu verhalten.