Aargau: Gefahrenstufe 4 – Bedingtes Feuerverbot

  24.07.2026 Region

Das Abbrennen von Feuerwerk im Wald und an Waldrändern ist verboten. Es gilt ein Sicherheitsabstand zum Waldrand von 200 Metern.

Die Waldbrandgefahr wird laufend beurteilt. Sollte sich die Trockenheit weiter verschärfen, können zusätzliche Massnahmen erforderlich ...




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