Dietwil: Offizielle Mitteilungen 24.07.2026
24.07.2026 Dietwil: offizielle MitteilungenAushubdeponie Babilon, Fortsetzung Nord: Teiländerung Kulturlandplan und Bau- und Nutzungsordnung; Öffentliches Mitwirkungs- und Einwendungsverfahren
Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG ...
Aushubdeponie Babilon, Fortsetzung Nord: Teiländerung Kulturlandplan und Bau- und Nutzungsordnung; Öffentliches Mitwirkungs- und Einwendungsverfahren
Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt. Gleichzeitig wird das Mitwirkungsverfahren durchgeführt (§ 3 BauG).
Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 3. August bis 1. September 2026 bei der Gemeindekanzlei auf und können während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.
Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen (§ 3 BauG).
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Erläuterungen
Die bestehende Aushubdeponie Babilon ist seit dem 4. Juli 2018 in Betrieb. Anlässlich des Bewilligungsverfahrens der Deponie Babilon wurde bereits im Jahr 2014 in der Botschaft des Grossen Rates festgehalten, dass in einer zweiten Planungsphase im Sinne einer Optimierung eine Fortsetzung der Deponie nach Norden auf das Gemeindegebiet Oberrüti zu prüfen sei. Aufgrund des ausgewiesenen Deponiebedarfes in der Region und der dargelegten regionalen Gesamtbetrachtung von möglichen Standorten wird die Fortsetzung der bereits in Betrieb stehenden Aushubdeponie aus fachlicher Sicht als zweckmässig und umweltverträglich eingeschätzt. Mit dem vorgesehenen Standort soll dem zunehmenden Bedarf an Auffüllvolumen in der Region Rechnung getragen werden. Für die vorliegende kommunale Teiländerung des Kulturlandplans wurde von der ilu AG ein Vorprojekt mit Bericht und Plänen ausgearbeitet.
Die Deponie Freiamt AG beabsichtigt, die Deponie Typ A «Babilon Fortsetzung Nord» als Weiterführung der bestehenden und rechtskräftig festgelegten Deponiezone «Babilon» am Standort Dietwil/Oberrüti zu realisieren. Das Projektgebiet «Babilon Fortsetzung Nord» grenzt unmittelbar nördlich an die bestehende Deponie an und liegt auf dem Gebiet der Gemeinden Dietwil und Oberrüti. Die Deponiezone «Babilon Fortsetzung Nord» wird gemeindeübergreifend über eine Fläche von 15,6 ha festgelegt. In der Gemeinde Dietwil wird die Deponiezone um 5,38 ha erweitert. In der Gemeinde Oberrüti wird eine Deponiezone von 10,26 ha festgelegt. Das Projekt sieht vor, ab dem Jahr 2028 über einen Zeitraum von acht Jahren etappenweise rund 1,40 Mio. m³ (fest) sauberes Aushubmterial einzubauen. Die einzelnen Etappen werden laufend rekultiviert und der ursprünglichen Nutzung wieder zugeführt.
Die Erschliessung der Deponie erfolgt wie bisher über die Luzernerstrasse K125 und tangiert weder Wohn- noch Baugebiete. Diese Zufahrt ist temporär bereits mit einem Einmünder zum Linksabbiegen von Süden her ausgebaut und führt direkt in den Ablagerungsperimeter. Der Rad- und Schulweg kann über die bestehende Überführung sicher gequert werden. Ein Radwaschbecken bei der Deponieausfahrt dient dazu, Verunreinigungen auf der Gemeinde- oder der Kantonsstrasse zu vermeiden. Es wird mit einem durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) von etwa 80 Lastwagenfahrten gerechnet. Bezogen auf die Gesamtzahl der Motorfahrzeuge (DWV) beträgt die Verkehrszunahme daher weniger als zwei Prozent.
Es sind Fruchtfolgeflächen (FFF) im Ausmass von 19,5 ha betroffen. Gemäss Vorprojekt beträgt die Gesamtbilanz der räumlichen Veränderungen der FFF -1,2 ha. Das Defizit an FFF wird auf einer Parzelle in Dietwil mittels eines Aufwertungsprojekts kompensiert.
Geplant sind insgesamt rund 34’750 m² naturnahe Flächen für Ausgleich und Ersatz. 24’300 m² davon bilden den ökologischen Ausgleich (15 % des neu beanspruchten Ablagerungsperimeters). Der eingedolte Abschnitt des Gibelbachs wird offengelegt und revitalisiert. Dazu wird der Bachlauf rund 40 m hangaufwärts verschoben, sodass er dem neuen Ablagerungsperimeter folgt. Der Zusammenfluss mit dem Ewigkeitbach verlagert sich durch die Verlegung entsprechend um rund 40 m hangaufwärts. Der Ausserfeldbach wird zwischen dem Gibelwald und der Mündung in den Knodenbach in Richtung Nordosten an den Fuss des erweiterten Deponiekörpers verlegt und revitalisiert. Der betroffene Bachabschnitt ist rund 190 m lang. Der umgelegte und revitalisierte Abschnitt wird mindestens gleich lang sein wie der bestehende Abschnitt zwischen Gibelwald und Knodenbach.
Nachdem der abschliessende Vorprüfungsbericht zu den Entwürfen vorliegt, werden die öffentliche Auflage und gleichzeitig die Mitwirkung der Teiländerung der Deponiezone «Babilon Fortsetzung Nord» durchgeführt. Am Montag, 10. August in Oberrüti sowie am Dienstag, 11. August in Dietwil, jeweils um 19 Uhr, führen die Gemeinderäte eine öffentliche Informationsveranstaltung durch. Die Bevölkerung sowie weitere interessierte Personen werden zu diesen Veranstaltungen herzlich eingeladen.
Die Gemeinderäte Dietwil und Oberrüti haben im August 2023 die Festsetzung des Deponiestandortes «Babilon Fortsetzung Nord» im kantonalen Richtplan beantragt. Der Grosse Rat hat am 26. August 2025 die Festsetzung gutgeheissen. Die Stimmberechtigten der beiden Gemeinden haben voraussichtlich an den Gemeindeversammlungen vom November 2026 über die notwendige kommunale Teiländerung zu befinden. Nach einer allfälligen Zustimmung der Stimmberechtigten wird in einem nächsten Schritt der Sondernutzungsplan (Gestaltungsplan) ausgearbeitet. Anschliessend wird das Projekt im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens mit UVP-Hauptuntersuchung weiter konkretisiert. In der Baubewilligung sowie der kantonalen Errichtungs- und Betriebsbewilligung werden schliesslich der Bau und Betrieb der Anlage geregelt.

