Umgang mit Fahrenden in der Gemeinde Oberrüti
pd | Seit rund einer Woche sind in Oberrüti im Gebiet Dürribüel Fahrende stationiert. Der Gemeinderat Oberrüti wurde in der Vergangenheit verschiedentlich mit Fragen zum Aufenthalt von ...
Umgang mit Fahrenden in der Gemeinde Oberrüti
pd | Seit rund einer Woche sind in Oberrüti im Gebiet Dürribüel Fahrende stationiert. Der Gemeinderat Oberrüti wurde in der Vergangenheit verschiedentlich mit Fragen zum Aufenthalt von Fahrenden auf privatem Grund konfrontiert. Dabei zeigte sich, dass oftmals Unklarheiten über die Zuständigkeiten und die rechtlichen Grundlagen bestehen.
Grundsätzlich gilt: Die Vermietung eines privaten Grundstücks an Fahrende ist eine privatrechtliche Angelegenheit zwischen Grundeigentümer und Mieterschaft. Der Gemeinderat kann eine solche Vermietung nicht generell untersagen, sofern die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Der Kanton Aargau unterstützt Spontanhalte von Fahrenden gemäss seinem Merkblatt, welches in Zusammenarbeit mit dem Bauernverband Aargau erstellt wurde.
Um dennoch einen möglichst geordneten Ablauf sicherzustellen und klare Zuständigkeiten festzulegen, hat der Gemeinderat gemeinsam mit einem privaten Landwirt sowie der Regionalpolizei Muri eine Vereinbarung betreffend Handhabung von Fahrenden abgeschlossen. Die Vereinbarung regelt unter anderem die maximale Aufenthaltsdauer, welche an das kantonale Merkblatt gekoppelt ist, die Anzahl zulässiger Wohneinheiten sowie die Bedingungen für weitere Aufenthalte. Zudem erfolgen während eines Aufenthalts regelmässige Kontrollen durch die Regionalpolizei. Bei Verstössen oder ausserordentlichen Vorkommnissen können entsprechende Massnahmen ergriffen werden.
Mit dieser Vereinbarung verfolgt der Gemeinderat das Ziel, klare Rahmenbedingungen zu schaffen, die Interessen der Bevölkerung zu berücksichtigen und gleichzeitig einen rechtlich geordneten Umgang mit Spontanhalten sicherzustellen.