Als Präsident der Windenergie Lindenberg AG in Hitzkirch bin ich erfreut darüber, wie der Bewilligungsprozess für die Windenergie auf Luzerner Seite abläuft. Seit dem 1. Januar dieses Jahres gilt das neue kantonale Planungsund Baugesetz, das vorsieht, dass der Regierungsrat ...
Als Präsident der Windenergie Lindenberg AG in Hitzkirch bin ich erfreut darüber, wie der Bewilligungsprozess für die Windenergie auf Luzerner Seite abläuft. Seit dem 1. Januar dieses Jahres gilt das neue kantonale Planungsund Baugesetz, das vorsieht, dass der Regierungsrat über die Bewilligung von Windenergieanlagen ab 10 Millionen kWh entscheidet – und nicht wie in Beinwil das Stimmvolk. Denn genau dort gibt es jetzt Unmut. Eine harsche Gegnerschaft ruft dazu auf, den Windpark Lindenberg, der seit über acht Jahren in konkreter Planung ist, zu verwerfen. Angsteinflössende Argumente werden ins Feld geführt, als hätte es weder einen aufwändigen Mitwirkungsprozess noch einen detaillierten Umweltverträglichkeitsbericht gegeben, bei dem alle möglichen Themen fundiert abgeklärt wurden. So macht man gute fachmännische Arbeit zur Farce.
Nun, was passiert, wenn der Windpark auf Beinwiler Seite abgelehnt wird? Da freut sich der Dritte. Bei einem Nein in Beinwil bietet sich für uns Hitzkircher nämlich die Chance, neben dem einen geplanten Windrad ein zweites zu bauen. Mit zwei Windrädern erreichen wir locker die 10-Millionen-kWh-Grenze – und der Bau wird wirtschaftlicher. Somit kann der Regierungsrat abschliessend entscheiden und das Debattieren unter der Bevölkerung und die Abstimmung an einer Gemeindeversammlung entfällt.
Trotzdem wünsche ich natürlich der Beinwiler Bevölkerung den Mut, um an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 29. Oktober teilzunehmen und mit ihrer Ja-Stimme einen Beitrag für eine nachhaltige Zukunft zu leisten.
Herbert Birrer, Windenergie Lindenberg AG, Müswangen