Allgemeine Gemeindepublikationen
Was in Waschbecken, Klosetts, Bodenabläufen und Einlaufschächten beseitigt wird, muss durch kilometerlange Kanäle und über Pumpwerke in die Abwasserreinigungsanlage (ARA) gespült werden. Kanalisation und ARA, die ...
Allgemeine Gemeindepublikationen
Was in Waschbecken, Klosetts, Bodenabläufen und Einlaufschächten beseitigt wird, muss durch kilometerlange Kanäle und über Pumpwerke in die Abwasserreinigungsanlage (ARA) gespült werden. Kanalisation und ARA, die wohl wichtigsten Einrichtungen im Dienste der Hygiene und des Gewässerschutzes, sind für uns zur Selbstverständlichkeit geworden. Sie werden oft gedankenlos missbraucht nach dem Motto «Aus den Augen – aus dem Sinn». So gelangen viele Fest- und Schadstoffe in die Kanalisation, wo sie zum Problem für den Betrieb des Kanalnetzes und der Pumpwerke werden oder gar den Reinigungsprozess in der ARA stören. Die Kosten für Reinigung und Unterhalt der Abwasseranlagen belasten uns alle.
– Nur Fäkalien und Toilettenpapiere dürfen im WC entsorgt werden. Alle anderen Feststoffe (Bsp. Verpackungen, Textilien, Strümpfe, Windeln, Slipeinlagen, Tampons, Wattestäbchen, etc.) gehören in die Kehrichtabfuhr.
– Speiseöle, Fette und feste Speisereste gehören nicht in die Kanalisation. Fette und Öle aus der Bratpfanne können bei der Sammelstelle der Gemeinde abgegeben werden. Informationen dazu finden Sie im Abfallkalender Ihrer Gemeinde.
– Der Einsatz von Küchenabfall-Zerkleinerern für feste Speisereste mit Entsorgung in die Kanalisation ist in der Schweiz verboten.
– Abfälle auf befestigten Flächen zusammenwischen und den Unrat der Kehrichtabfuhr mitgeben oder kompostieren. Bevor sie bei Regenwetter über die Einlaufschächte und Bodenabläufe ins Kanalnetz gespült werden.
– Zementwasser gehört nicht in die Kanalisation. Mörtelreste und Zementschlämme gehören in den Bauschutt.
– Maschinenöle, Verdünner, Benzin und Farbstoffe gehören nicht in die Kanalisation. Altöle können bei der Ölsammelstelle der Gemeinde abgegeben werden. Lösungsmittel, Verdünner, Benzin und Farbstoffe können kostenlos bei der Sonderabfallsammelstelle in Verkaufsgeschäften oder Drogerien abgegeben werden. Inhalte von Schlammsammler und Ölabscheider werden von privaten Firmen mit Kanalreinigungsdiensten abgeholt und fachgerecht entsorgt.
– Gifte und Chemikalien aller Art sowie Medikamente gehören nicht in die Kanalisation.
– Mit dem Waschmittel ist sparsam umzugehen. Eine Überdosierung bringt keinen Nutzen und schadet der Umwelt.
Bei Fragen können Sie sich direkt bei der ARA (Telefon 041 787 24 52) melden.