Ein Aufruf an die grosse Mehrheit der Mieterinnen und Mieter in diesem Land: Sie haben es am 28. September in der Hand, eine drohende Ungerechtigkeit zu verhindern. Indem Sie mit einem Nein gegen die indirekte Abschaffung des «Eigenmietwertes» stimmen (die erste Abstimmungsvorlage). Das ...
Ein Aufruf an die grosse Mehrheit der Mieterinnen und Mieter in diesem Land: Sie haben es am 28. September in der Hand, eine drohende Ungerechtigkeit zu verhindern. Indem Sie mit einem Nein gegen die indirekte Abschaffung des «Eigenmietwertes» stimmen (die erste Abstimmungsvorlage). Das Bundesgericht hat es wiederholt bestätigt: Der Eigenmietwert schafft Gerechtigkeit zwischen Eigentümerund Mieterschaft. Seit Jahrzehnten profitieren die Eigentümer in ihren selbstbewohnten Liegenschaften von hohen «Steuerrabatten», indem sie die Kosten für die neu installierte und bequemere Küche oder das neue schöne Bad und weitere Erneuerungen vom Einkommen abziehen konnten. Ebenso konnten sie seit Jahrzehnten die Hypothekarzinsen von der Steuer abziehen. Nebenbei hat sich der Wert dieser Liegenschaften verdoppelt, verdrei- oder gar vervierfacht. Von all diesen Vorteilen können die Mieterinnen und Mieter nur träumen. Und sie werden vom eigenen Wohneigentum ebenfalls nur träumen können.
Dagegen würde sich die Abschaffung des Eigenmietwertes als Alptraum erweisen. Die Mehrheit aller Mieterinnen und Mieter müsste nämlich wegen den damit einhergehenden Mindereinnahmen des Staates in Milliardenhöhe zu einem grossen Teil die Zeche bezahlen. Durch eine notwendige höhere Einkommens- oder Mehrwertsteuer oder durch einen markant spürbaren Leistungsabbau im Service public.
Das Wehklagen des Hauseigentümerverbandes über die angebliche Ungerechtigkeit des Eigenmietwertes ist also fehl am Platz. Unter dem Strich haben die Eigentümer auch mit dem Eigenmietwert seit Jahrzehnten profitiert. Was selbst für die heutigen Rentner/-innen in ihren abbezahlten Liegenschaften gilt. Weil sie auch so in ihrem Heim mit drei, vier und mehr Zimmern in den allermeisten Fällen mit monatlichen Wohnkosten von (weit) unter 1’000 Franken rechnen können. Was für ein eklatanter Unterschied zu den Wohnkosten der Mieterinnen und Mieter, die keinen Rappen dieser Kosten von der Steuer abziehen können! Harry Lütolf, Grossrat
Die Mitte, Wohlen/AG