Im September erhalten Sie die Verfallanzeige für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2022. Es wird Ihnen angezeigt, was Sie bereits bezahlt haben und was Ihrem Konto gutgeschrieben wurde. Der Restbetrag ist bis 31. Oktober 2022 zu begleichen. Ab dem 1. November 2022 wird auf den ...
Im September erhalten Sie die Verfallanzeige für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2022. Es wird Ihnen angezeigt, was Sie bereits bezahlt haben und was Ihrem Konto gutgeschrieben wurde. Der Restbetrag ist bis 31. Oktober 2022 zu begleichen. Ab dem 1. November 2022 wird auf den noch offenen Betrag ein Verzugszins von 5,1 Prozent berechnet. Offene Steuern werden im November gemahnt. Die Mahngebühr beträgt Fr. 35.–.
Sollte der provisorische Steuerbetrag gemäss Ihren Berechnungen zu hoch sein, können Sie sich an das Steueramt Sins und Abtwil, Bremgartenstrasse 12, 5643 Sins wenden (Telefon 041 789 70 30). Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen wird die Rechnung angepasst. Zuviel bezahlte Steuern werden bei der definitiven Veranlagung mit Zins zurückbezahlt. Der Zins für Überzahlungen beträgt derzeit 0,1 Prozent.
Verwenden Sie für die Zahlung der Steuern 2022 bitte nur die dafür vorgesehenen Einzahlungsscheine. Wir danken Ihnen, für die fristgerechte Begleichung der Steuern.