Den Artikel auf der letzten Seite des Anzeigers vergangener Woche finden wir super.
Mit grosser Empörung ist uns bereits vor einiger Zeit die Verbotstafel an der Luzernerstrasse aufgefallen.
Was sich dort am Bohlackerweg (besser eigentlich Bohlackerstrasse) abspielt, ist aus ...
Den Artikel auf der letzten Seite des Anzeigers vergangener Woche finden wir super.
Mit grosser Empörung ist uns bereits vor einiger Zeit die Verbotstafel an der Luzernerstrasse aufgefallen.
Was sich dort am Bohlackerweg (besser eigentlich Bohlackerstrasse) abspielt, ist aus unserer Sicht nicht nur unverhältnismässig, sondern schlichtweg ungeheuerlich.
Dass ein Durchgangsverbot auf einer privaten Strasse existiert, mag rechtlich zulässig sein. Doch die Art und Weise, wie hier dagegen vorgegangen wird, lässt jedes Augenmass vermissen. Spaziergänger, die nichtsahnend eine gut ausgebaute Strasse betreten, werden mit Strafdrohungen von bis zu 2’000 Franken konfrontiert
– eine Summe, die in keinem Verhältnis zu einem harmlosen Fussmarsch steht.
Besonders befremdlich ist jedoch das Vorgehen der Klägerschaft: Menschen nachzugehen, um ihre Personalien zu ermitteln. Damit wird klar eine Grenze überschritten. Dieses Verhalten erinnert eher an Selbstjustiz als an ein faires, rechtsstaatliches Vorgehen.
Dass daraufhin auch noch massenhaft Strafbefehle ausgestellt werden, verstärkt den Eindruck einer regelrechten Jagd auf Spaziergänger.
Der Bohlackerweg ist offenbar zu einem Symbol dafür geworden, wie man mit maximaler Härte gegen minimale Vergehen vorgeht. Ein solcher Umgang sorgt nicht für mehr Respekt vor dem Gesetz, sondern vielmehr für Unverständnis und Frustration der Bevölkerung.
Wo bleibt der gesunde Menschenverstand?
Wir hoffen sehr, dass diese Praxis kritisch hinterfragt und baldmöglichst überdacht wird. Denn so, wie es derzeit offenbar läuft, schadet sie mehr dem gesellschaftlichen Miteinander, als dass sie irgendeinen sinnvollen Zweck erfüllt.
Janine und Marcel Elser, Sins