Ich hatte einmal einen Chef, der bei erwartetem Widerspruch, jeweils sagte: «Du kannst entweder ‹Ja› oder ‹Ja, gerne› sagen!»
Falls der verfassungswidrige und zerstörerische sogenannte «Mantelerlass» nicht in einer Referendumsabstimmung ...
Ich hatte einmal einen Chef, der bei erwartetem Widerspruch, jeweils sagte: «Du kannst entweder ‹Ja› oder ‹Ja, gerne› sagen!»
Falls der verfassungswidrige und zerstörerische sogenannte «Mantelerlass» nicht in einer Referendumsabstimmung abgelehnt wird, bekommen die Gemeinden einen solchen Chef, der sie zur Errichtung von Windindustriezonen vor diese Wahl stellen wird. Der Bundesrat kann Anlagen, ab einer durch ihn eigenmächtig festgelegten Grösse, zum nationalen Interesse erklären. Damit hat die Stromproduktion automatisch Vorrang gegenüber allen andern Gütern und Werten. Sogar in den wertvollsten Landschaften darf auf Schutz-, Wiederherstellungs-, Ersatz- oder Ausgleichsmassnahmen vollständig verzichtet werden.
Zudem kann der Bundesrat die Bewilligungsverfahren konzentrieren und abkürzen, womit er potenziell die Gemeinden entmachtet und demokratische Rechte ausschaltet. Es könnte ein vereinfachtes kantonales Bewilligungsverfahren zur Anwendung kommen. Die Kantone erhalten vom Bund Ausbauziele verordnet, die sie ohne Rücksicht auf lokale Interessen durchsetzen müssen.
Fast alle Umweltverbände sind bereit, das aufzugeben, was sie in den letzten Jahrzehnten zu Gunsten einer lebenswerten Umwelt Grossartiges erreicht haben. Jedoch haben das Bündnis für Natur & Landschaft Schweiz und weitere Organisationen gegen dieses Ansinnen das Referendum ergriffen. Mehr Informationen und Unterschriftslisten finden Sie unter www.bnl-unp.ch. Bei einer Ablehnung des Gesetzes behalten die Gemeinden ihre Autonomie, über allfällige Umzonungen weiterhin frei zu entscheiden. Damit es zu einer Abstimmung kommt, braucht es aber bis Ende Jahr 50’000 Unterschriften.
Urs Waltenspül, Aarau Präsident Freie Landschaft Aargau & Luzern