Sins: Offizielle Mitteilungen 30. 01. 2026
30.01.2026 Sins: offizielle MitteilungenWörgerball: Bewilligung
Am Samstag, 31. Januar findet der Wörgerball der Guggenmusik Väntilwörger Sins statt. Der Gemeinderat erteilte die Bewilligung zur Durchführung der Veranstaltung auf dem Areal der Schulanlage Ammannsmatt. Mit dem ...
Wörgerball: Bewilligung
Am Samstag, 31. Januar findet der Wörgerball der Guggenmusik Väntilwörger Sins statt. Der Gemeinderat erteilte die Bewilligung zur Durchführung der Veranstaltung auf dem Areal der Schulanlage Ammannsmatt. Mit dem Benutzungsgesuch wurde vom Veranstalter ein Veranstaltungs- und Parkierungskonzept vorgelegt. Die Bewilligung umfasst weiter die Benutzung von öffentlichen Räumen und Anlagen, die Wirtetätigkeit sowie die Freinacht.
Zustellung Steuererklärung 2025
In diesen Tagen wird die Steuererklärung 2025 zugestellt. Folgende Informationen sind zu beachten:
– Fristerstreckungen übers Internet:
Fristerstreckungen zur Abgabe der Steuererklärung können via Homepage der Gemeinde und auch über die Webseite vom Kanton beantragt werden. Zur Sicherheit und Identifikation wird entweder das Geburtsdatum oder der persönliche Code benötigt. Der persönliche Code befindet sich auf Seite 1 der Steuererklärung am linken Rand aufgedruckt. Falls die Steuererklärung nicht rechtzeitig eingereicht werden kann wird angeraten, rechtzeitig eine Fristverlängerung zu verlangen (Vermeiden von Mahngebühren!).
– Für Jugendliche: Info über Steuern:
Unter www.steuern-easy.ch wurde eine Seite mit wertvollen Informationen und vielen Tipps zum Thema Steuern aufgeschaltet. Der Inhalt richtet sich im Besonderen an Jugendliche und junge Steuerpflichtige. Reinklicken lohnt sich!
– Wegleitung zur Steuererklärung:
Der Papier-Steuererklärung 2025 wird keine Wegleitung mehr beigelegt. Die Broschüren werden bekanntlich nur sporadisch genutzt und anderseits können ansehnliche Beträge eingespart werden (Druck, Porto). Die Wegleitung und weitere Informationen sind über das Internet abrufbar.
– Mit eTAX AARGAU führt der Kanton Aargau ab 2026 eine neue Online-Steuererklärung für natürliche Personen ein und ersetzt damit die bisherige Software EasyTax. Die webbasierte Anwendung ermöglicht es, die Steuererklärung einfach, sicher und ortsunabhängig auszufüllen und elektronisch einzureichen. Der Zugang erfolgt ausschliesslich über den Authentifizierungsdienst AGOV. Die Steuerunterlagen werden weiterhin per Post zugestellt, Vorjahresdaten aus EasyTax können übernommen werden. Neu können Steuererklärungen digital mit Drittpersonen wie Familienmitgliedern oder Treuhändern geteilt werden. eTAX AARGAU bietet integrierte Steuerberechnungen, den elektronischen Upload von Belegen sowie die Nutzung von eSteuerauszügen. Datenschutz und Datensicherheit haben höchste Priorität – alle Daten verbleiben beim Kanton Aargau. Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/etax.
–Den Personen, welche in der Vergangenheit die Steuererklärung bereits online ausgefüllt haben, wird lediglich ein Hauptbogen (ohne den ganzen Formularsatz) zugestellt. Die ausgefüllte Steuererklärung ist zusammen mit dem Hauptbogen einzureichen, dieser wird als Einlagemappe verwendet.
Alle Steuerpflichtigen haben die Möglichkeit, die mit eTAX ausgefüllte Steuererklärung samt ausgewählten Beilagen in elektronischer Form an das zuständige Gemeindesteueramt zu übermitteln.
– Seit einigen Jahren werden beim Steueramt Sins und Abtwil sämtliche Steuererklärungen inkl. Belege usw. gescannt (full-scanning). Es sind lediglich Belegkopien einzureichen, also keine Originale (Ausnahme: Beleg über Lotteriegewinne oder Originalbelege bei grösseren Umbauten). Die Kopien müssen eine gute Qualität aufweisen. Belege werden aus Verfahrensgründen nicht mehr retourniert.
– Je genauer die Steuererklärung ausgefüllt wird und je vollständiger die Hilfsblätter sowie die erforderlichen Belege eingereicht werden, umso weniger Anlass besteht für die Steuerbehörden, weitere Abklärungen oder Rückfragen vorzunehmen.
Allfällige Fragen zum Ausfüllen der Steuererklärung beantwortet das Steueramt Sins und Abtwil gerne unter Telefon 041 789 70 30 oder unter steuern@sins.ch.
Baubewilligungen
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:
– Huwiler Ruedi und Andrea, Landstrasse 13, 5643 Meienberg: Neubau Gartenhaus mit Umgebungsgestaltung, Parzelle 94, Gebäude Nr. 2036, Landstrasse 13, Meienberg
– Sandstrahlungen Ulrich AG, Weidstrasse 12a, 6331 Hünenberg: Umnutzung Büroräume in Mitarbeiterwohnungen im 2. Obergeschoss, Parzelle 3736, Gebäude Nr. 817, Industrie Nord 7, Sins
– Zehnder Hanspeter und Cornelia, Obergrundstrasse 10, 5643 Sins: Ersatz Thujahecke mit neuem Sichtschutz aus Aluminiumrahmen und WPC-Kunstharzfüllung, Erweiterung Gartenplatten, Parzelle 2595, Gebäude Nr. 1144, Obergrundstrasse 10, Sins (Vereinfachtes Verfahren)
Baumeldungen
Dem Gemeinderat wurden folgende nicht bewilligungspflichtige Bauvorhaben gemeldet:
– Schläpfer Hans, Brunnenweid 24, 5643 Sins: Heizungsersatz durch Wärmepumpe mit Erdsonden, Parzelle 2886, Gebäude Nr. 1132, Brunnenweid 24, Sins
– Zimmermann Ivonne, Brunnenweid 49, 5643 Sins: Heizungsersatz durch Luft-Wasser-Wärmepumpe (Innenaufstellung), Parzelle 2883, Gebäude Nr. 1114, Brunnenweid 49, Sins
Zivilschutz-Sirenentest 2026
Am kommenden Mittwoch, 4. Februar findet zwischen 13.30 und 14 Uhr in der ganzen Schweiz die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Einwohner bei Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konfliktes alarmiert werden. Ausgelöst wird das Zeichen «Allgemeiner Alarm»: ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer.
Wenn das Zeichen «Allgemeiner Alarm» jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf Seite 680 und 681 im Teletext sowie im Internet unter www.sirenentest.ch.
Der Sirenentest dient neben der technischen Funktionskontrolle der Sireneninfrastruktur auch der Information und Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich Verhalten bei einem Sirenenalarm. Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten.
Weitere wichtige Informationen: Informieren Sie sich über ALERTSWISS und laden Sie die App auf Ihr Smartphone (www.alert.swiss).
Notfalltreffpunkt (NTP): In jeder Aargauer Gemeinde sind Notfalltreffpunkte vorhanden, an denen Sie z.B. bei einem länger andauernden Ausfall von Strom und Telefonie, aber auch bei Evakuierungen Unterstützung erhalten können. Unter www.notfalltreffpunkt.ch können Sie sich über die Lage der Notfalltreffpunkte informieren.
