Sins: Offizielle Mitteilungen 28. 02. 2025
28.02.2025 Sins: offizielle MitteilungenSchränzerball, Guggenball, Dorfball
Am kommenden Wochenende findet die Sinser Fasnacht statt.
– Samstag, 1. März: Schränzerball Guggenmusik Rüüsstalschränzer Sins
– Sonntag, 2. März: Guggenball ...
Schränzerball, Guggenball, Dorfball
Am kommenden Wochenende findet die Sinser Fasnacht statt.
– Samstag, 1. März: Schränzerball Guggenmusik Rüüsstalschränzer Sins
– Sonntag, 2. März: Guggenball des Seilziehclubs Sins
– Montag, 3. März: Kinderumzug mit anschliessendem Kinderball der Kifasi Sins Dorfball der Musikgesellschaft und Seilziehclub Sins, Kifasi
Der Gemeinderat hat die Bewilligung zur Durchführung der Veranstaltung auf dem Areal der Schulanlage Ammannsmatt erteilt. Mit dem Benutzungsgesuch wurde vom Veranstalter ein Veranstaltungs-, Schutz- und Parkierungskonzept vorgelegt. Die Bewilligung umfasst weiter die Benutzung von öffentlichen Räumen und Anlagen, die Wirtetätigkeit sowie die Freinacht.
Recyclingpark Giessenmatt: Öffnungszeiten am Fasnachtsmontag
Der Recyclingpark Giessenmatt bleibt am Fasnachtsmontag, 3. März geschlossen. Die Wertstoffe können an den anderen Tagen zu den üblichen Öffnungszeiten entsorgt werden.
Regionales Zivilstandsamt: Kostenabrechnung
Die Abteilung Finanzen legt zuhanden der Vertragsgemeinden die Jahresabrechnung 2024 über das Regionale Zivilstandsamt mit Sitz in Sins vor. Die Nettokosten betragen gemäss Kostenabrechnung Fr. 96’227.00 (2023: CHF 82’392.55) bzw. Fr. 7.87 je Einwohner (2023: Fr. 6.90). Die Abrechnung stützt sich auf den Vertrag vom 1. März 2004 mit den beteiligten Gemeinden des Zivilstandkreises Sins.
Die Betreuung von Tageskindern ist meldepflichtig
Wer sich allgemein anbietet, Kinder unter zwölf Jahren gegen Entgelt regelmässig tagsüber in seinem Haushalt zu betreuen, hat dies der Behörde zu melden. Meldungen betreffend Tageskinder sind der Gemeindekanzlei unter Telefon 041 789 70 10 oder gemeinde@sins.ch mitzuteilen.
Abfälle im Wald, auf Wiesen u.a. entsorgen ist strafbar
Es wird vermehrt festgestellt, dass diverse Abfälle wie Möbel, Plastikplanen oder Baustellenabfälle im Wald, entlang von Strassen oder auf Wiesen innerhalb unseres Gemeindegebiets entsorgt werden.
Gemäss Abfallreglement der Gemeinde Sins Art. 7 ist das Ablagern von Abfall auf öffentlichem oder privatem Grund verboten.
Widerhandlungen gegen die Vorschriften des Reglements werden mit Bussen bis zu 500 Franken geahndet.
Was darf man im Wald und was nicht?
Mit dieser Frage sehen sich Gemeinden und Waldeigentümer regelmässig konfrontiert. Der Wald-Knigge, erarbeitet vom Verband der Waldeigentümer zusammen mit vielen anderen Trägerorganisationen, liefert Antworten und Empfehlungen für den respektvollen Waldbesuch. Der ungehinderte Zutritt in die Wälder erfordert gegenseitigen Respekt, sowohl untereinander als auch gegenüber Tier und Wald. Die Verhaltenstipps geben unter anderem Hinweise zum Umgang mit Abfall, zur Forstarbeit, zu Gefahren im Wald, zum Ausführen von Hunden oder zum Sammeln und Pflücken. Auch die immer beliebter werdenden Abend- und Nachtbesuche im Wald werden thematisiert. Gerade in der Nacht sind nämlich viele Tiere darauf angewiesen, dass sie sich ungestört erholen oder auf Futtersuche gehen können. Darum ist es wichtig, auf den Wegen zu bleiben und störendes Licht zu vermeiden.
Der vollständige Wald-Knigge kann unter www.waldknigge.cheingesehen,bestelltoderheruntergeladenwerden.
Tierkot entsorgen: Das gilt für Pferde- und Hundebesitzer
Ein gutes Mit- und Nebeneinander auf Wegen und Plätzen erfordert auch Regeln bezüglich des Tierkots. Die Tierhalter werden darauf aufmerksam gemacht:
– Gemäss Polizeireglement § 18 Abs. 4 haben Tierhalter dafür zu sorgen, dass der öffentliche und private Grund Dritter nicht durch ihre Tiere verunreinigt wird. Sie sind verpflichtet, den Kot ihrer Tiere einzusammeln und zweckmässig zu entsorgen. Wird diese Pflicht missachtet, muss mit einer Anzeige oder Ordnungsbusse gerechnet werden. Dies gilt für Pferde- und Hundebesitzer!
– Bei dieser Gelegenheit werden die Hundehalterinnen und -halter ersucht, darauf zu achten, dass die Versäuberung der Hunde in den zahlreichen Robidog-Behältern deponiert wird. Plastiksäcke für das Aufnehmen des Hundekots befinden sich bei den Robidog-Behältern oder können gratis bei den Einwohnerdiensten bezogen werden. Hundekot in Gras und Heu gefährdet die Gesundheit von Vieh und Mensch und hat Einfluss auf die Milchqualität. Verlorene Hundespielgeräte, weggeworfene Äste und Steine können zudem Maschinen beschädigen und Unfälle bewirken. Die Bevölkerung wird gebeten, auf die Sauberhaltung der Wiesen zu achten.
Baubewilligungen
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:
– AEW Energie AG, Industriestrasse 20, 5001 Aarau: Neubau Photovoltaikanlage an Süd- und Ostfassade Gebäude Nr. 1864, Parzelle 3750, Industrie Nord 11a, Sins (Vereinfachtes Verfahren)
– Einwohnergemeinde Sins, Kirchstrasse 14, 5643 Sins: Neubau Sauberwasserleitung Sonnhalde-Langweid, Neubau temporäre Baupiste und Installationsplatz, Parzellen 647, 2689, 621 und 3656, Sonnhalde-Langweid, Sins
– Kanton Aargau & Pro Natura Aargau, Zelgliackerstrasse 4, 5210 Windisch: Neubau Brutwand zur Förderung der Uferschwalbe, Parzelle 3963, Reussegger Schachen, Sins
Baumeldungen
Dem Gemeinderat wurden folgende nicht bewilligungspflichtige Bauvorhaben gemeldet:
– AEW Energie AG, Industriestrasse 20, 5001 Aarau: Neubau Solarstromanlage, Parzelle 3749, Gebäude Nr. 1903, Industrie Nord 11, Sins
– AEW Energie AG, Industriestrasse 20, 5001 Aarau: Neubau Solarstromanlage, Parzelle 3750, Gebäude Nr. 1864, Industrie Nord 11a, Sins
– Bräun Christian und Miriam, Freudenberg 77, 5643 Sins: Neubau Solarstromanlage, Parzelle 2642, Gebäude Nr. 995, Freudenberg 77, Sins
– Garand Eric und Tracy, Brandmattli 2, 5645 Aettenschwil: Neubau Solarstromanlage, Parzelle 3609, Gebäude Nr. 1770, Brandmattli 2, Aettenschwil
– Niederberger Marcel, Blumenweg 23, 5643 Sins: Neubau Solarstromanlage, Parzelle 2541, Gebäude Nr. 837, Blumenweg 23, Sins
– Sivasubramaniam Thevaneethan, Brandmattli 1, 5645 Aettenschwil: Neubau Solarstromanlage, Parzelle 3613, Gebäude Nr. 1802, Brandmattli 1, Aettenschwil
– STWEG Sonnhalde 3, c/o Rolf und Marina Ruoss, Sonnhalde 3, 5643 Sins: Neubau Solarstromanlage, Parzelle 3661, Gebäude Nr. 1774, Sonnhalde 3, Sins
– Von Flüe Oliver und Rahel, Bünten 23, 5634 Merenschwand: Neubau Solarstromanlage, Parzelle 3016, Gebäude Nr. 1262, Dorfmatt 16, Sins
