Sins : Offizielle Mitteilungen 27.03.2026
27.03.2026 Sins: offizielle MitteilungenAbfallwirtschaft: Bereitstellen von Kehrichtsäcken
Bei der Abfallbeseitigung wird darauf hingewiesen, dass Kehrichtsäcke nicht schon am Vortag der Sammlung an der Abfuhrroute bereitgestellt werden dürfen. Der Gemeinderat Sins bittet im Sinne des ...
Abfallwirtschaft: Bereitstellen von Kehrichtsäcken
Bei der Abfallbeseitigung wird darauf hingewiesen, dass Kehrichtsäcke nicht schon am Vortag der Sammlung an der Abfuhrroute bereitgestellt werden dürfen. Der Gemeinderat Sins bittet im Sinne des Abfallreglements zu beachten, dass die Kehrichtsäcke erst am Abfuhrtag – also am Freitag – draussen deponiert werden. Diese Disziplin trägt auch gegenüber Nachbarn zu mehr Sauberkeit bei, die damit bei Containerplätzen oder Strassen sichtbar wird. Denn: Abfall im öffentlichen Raum stört!
Zügeltermin: Nutzung von eUmzug
Am 31. März ist wieder ortsüblicher Zügeltermin. Um den administrativen Aufwand möglichst gering zu halten, wurde die nationale Plattform www.eumzug.swiss geschaffen. Diese ist auf der Homepage www.sins.ch verlinkt. Der Umzug, Wegzug oder Zuzug kann also bequem von zu Hause gemeldet werden. Die Meldepflicht beträgt 14 Tage ab Datum der Adressänderung.
Um den Dienst nutzen zu können, muss der/die BenutzerIn volljährig und handlungsfähig sein und die genauen Voraussetzungen beachten. Die Online-Umzugsmeldung ist einfach auszuführen und in 10 Schritten aufgebaut. Es ist kein Login erforderlich. Folgende Unterlagen sind bereitzuhalten: Sozialversicherungsnummer, Mietvertrag oder Wohnungsausweis der neuen Wohnung, Krankenversicherungskarte aller umziehenden Personen. Es ist darauf zu achten, dass die Vorder- und Rückseite der einzureichenden Dokumente gut lesbar einscannt ist. Bei schweizerischen Staatsangehörigen wird der Heimatschein nach erfolgter Abmeldung direkt der Zuzugsgemeinde zugestellt.
Hundekontrolle 2026: Meldepflicht
Gemäss Hundegesetz sind alle Hunde ab dem Alter von drei Monaten meldepflichtig. Wer neu einen Hund hält, muss dies den Einwohnerdiensten innert 10 Tagen melden. Sobald der Tierarzt den Hund bei Amicus erfasst und mit dem Hundehalter verknüpft hat, erhält der Hundebesitzer von Amicus den Hundeausweis/Petcard. Bitte reichen Sie die Petcard und den Heimtierausweis (ausgestellt vom Tierarzt) sowie die Haltebewilligung (wenn nötig) den Einwohnerdiensten ein. Falls es Änderungen (Tod oder Besitzerwechsel) gegeben hat, bitten wir um entsprechende Meldung bis Ende April an die Einwohnerdienste (Telefon 041 789 70 15) und um Nachführung im Hunderegister Amicus www.amicus.ch.
Sofern keine Änderungen eingetreten sind, wird den Hundehaltern im Mai die Rechnung für die Hundetaxe (Periode Mai 2025 bis April 2026) zur Zahlung zugestellt. Die Hundetaxe beträgt wie bisher CHF 120.00 pro Hund.
Beim Waldspaziergang gilt: Hunde an der Leine führen
Mit dem Frühling erwacht die Natur, und die Wildtiere erfreuen sich am Familienzuwachs. Die Jungtiere werden gut versteckt, sind aber sonst noch recht hilflos und ein Hund, der im Wald frei herumtollt, kann den frühen Tod für jedes Jungtier bedeuten. Der Jagdverein erinnert daran, dass es wichtig ist, Hunde im Wald an der Leine zu führen.
Hinaus ins Freie, mit der Schnauze den Gerüchen der Natur folgend nach links, nach rechts und wieder zurück zum Meister, ist das grösste Vergnügen für jeden Hund. Im Wald entdeckt der Hund so auch schnell das im Dickicht verborgene Vogelnest oder ein frisch abgelegtes Rehkitz, und dann ist schnell ein Schaden angerichtet; das Gelege zerstört, das Wild gestört oder im schlimmsten Falle auch getötet. Die Leine ist die einzig sichere Möglichkeit, um die Hunde davon abzuhalten, Unterholz und Dickicht zu durchstreifen. Allen Hundebesitzern wird für diese Verantwortung und Rücksicht bestens gedankt.
Tierkot entsorgen: Das gilt für Pferde- und Hundebesitzer
Aus der Bevölkerung gingen vermehrt Reklamationen über Pferde- und Hundekot ein, welcher in den Gärten, Wiesen, an den Strassenrändern oder auf den Strassen liegen bleibt. Die Tierhalter werden daher aufmerksam gemacht: – Gemäss Polizeireglement § 18 Abs. 4 haben Tierhalter dafür zu sorgen, dass der öffentliche und private Grund Dritter nicht durch ihre Tiere verunreinigt wird. Sie sind verpflichtet, den Kot ihrer Tiere einzusammeln und zweckmässig zu entsorgen. Wird diese Pflicht missachtet, muss mit einer Anzeige oder Ordnungsbusse gerechnet werden. Dies gilt für Pferde- und Hundebesitzer!
Vielen Dank allen für ein gutes Nebenund Miteinander auf Strassen und Wegen.
Wiesen und Äcker: Betretungsverbot während Vegetation
Das Betreten von Wiesen und Äckern ist während der Vegetationszeit, also vom 1. April bis 31. Oktober, verboten. Die Bevölkerung wird gebeten, diese Bestimmung zu beachten und auf «Querfeldeintouren» zu verzichten. Ebenfalls ist das freie Laufenlassen von Hunden, Geflügel oder Schafen auf fremdem Eigentum sowie das Reiten über offenes Gelände untersagt.
Baubewilligungen
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt: – Januario Carlos, Abtwilerstrasse 10, 5645 Aettenschwil: Neubau Klimaanlage (Aussenaufstellung) auf Balkon im 2. Obergeschoss, Stockwerkparzelle 2409-8, Gebäude Nr. 2089, Abtwilerstrasse 10, Aettenschwil (Vereinfachtes Verfahren)
