Sins: Offizielle MItteilungen 24. 10. 2025
24.10.2025 Sins: offizielle MitteilungenAbwasserverband Oberfreiamt: Verpflichtungskredite
Erneuerung Heizung inkl. Blockheizkraftwerk: Der Vorstand des Abwasserverbands Sins-Auw-Mühlau-Abtwil hat entschieden, in Zukunft als «Abwasserverband Oberfreiamt» den eigenständigen Weg ...
Abwasserverband Oberfreiamt: Verpflichtungskredite
Erneuerung Heizung inkl. Blockheizkraftwerk: Der Vorstand des Abwasserverbands Sins-Auw-Mühlau-Abtwil hat entschieden, in Zukunft als «Abwasserverband Oberfreiamt» den eigenständigen Weg weiterzugehen. Der Betrieb der ARA Giessenmatt soll aufrechterhalten und modernisiert werden. Der Masterplan 2050 des Fachbüros Holinger AG, Baden sieht ein Ausbaukonzept vor, das die erforderlichen Massnahmen in zwei Phasen über einen Zeitraum von zirka fünf Jahren berücksichtigt. Zur Aufrechterhaltung des Normalbetriebs sind vor dem eigentlichen Ausbau im Jahr 2027 Vorabmassnahmen notwendig. Als eine dieser Vorabmassnahme gilt die Erneuerung des Wärmekonzepts der Schlammerwärmung und die vorbereitenden Massnahmen zur Modernisierung der Gebäudeheizung. Das bestehende Blockheizkraftwerk ist am Ende seiner Lebensdauer und soll durch ein leistungsfähigeres Heizsystem ersetzt werden. Dies beinhaltet auch die Integration eines Klärgasbrenners. Das Heizkonzept sieht u. a. vor, das Betriebsgebäude inskünftig mit einem Warmwasserspeicher autark heizen zu können. Ergänzend zum Ersatz des Heizsystems wird der Ersatz der Gaseinpressung in den beiden Faulräumen als weitere vorgezogene Massnahme geprüft. Um hohe Kosten für nachträgliche Leitungssanierungen zu vermeiden, müssen bei den Vorabmassnahmen sämtliche bestehenden Rohrleitungen im Perimeter auf ihren Zustand überprüft werden. Die Gesamtkosten der Projektumsetzung mit Projekt- und Baukosten belaufen sich auf Fr. 972’900. Diese werden im Verhältnis der Einwohnerwerte gemäss Betriebskosten des Jahres 2022 getragen. Der Anteil der Gemeinde Sins beträgt 46.15 Prozent bzw. Fr. 449’000.
Überwachung Entwässerungsnetz: Im Rahmen der Weiterentwicklung der ARA Oberfreiamt ist die Eigentümerstrategie und die Sanierung der Sonderbauwerke ein zentrales Thema der künftigen Ausrichtung der ARA. Als wichtiger Schritt, müssen die Erweiterung des Messnetzes eingeleitet und im gleichen Zug die hydraulische Auslastung bestimmter Leitungsabschnitte neu überprüft und überwacht werden können. Diese Massnahmen begründen sich im Rahmen der Umsetzung der generellen Entwässerungsplanung des Verbands (VGEP). Die Überwachung des Entwässerungsnetzes umfasst teils fest installierte, teils mobile Messstellen. An gezielten Leitungsabschnitten kann sogar der Füllgrad gemessen und hydrodynamisch abgeglichen werden. Das Projekt wird vom Fachbüro Holinger AG, Baden begleitet und soll 2026 realisiert werden. Die Gesamtkosten der Projektumsetzung mit Projekt- und Baukosten belaufen sich auf Fr. 680’000. Diese werden im Verhältnis der Einwohnerwerte gemäss Betriebskosten getragen. Der Anteil der Gemeinde Sins beträgt 46.15 Prozent bzw. Fr. 313’800.
Die Stimmberechtigten haben an der Gemeindeversammlung vom 26. November 2025 über diese beiden Verpflichtungskredite zu befinden.
Kreditabrechnung über die Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs
Die Gemeindeversammlung hat am 22. November 2023 die Ersatzbeschaffung eines Mehrzweckfahrzeugs für die Feuerwehr Sins-Abtwil mit einem Verpflichtungskredit von Fr. 125’000.00 (Gesamtkredit) bewilligt. Der Anteil der Gemeinde Sins beträgt Fr. 100’625.00 bzw. 80.50 Prozent.
Die getätigte Bruttoinvestition beträgt Fr. 120’326.10. Die Investitionsbeiträge der Aargauischen Gebäudeversicherung konnten mit Fr. 40’000.00 abgerechnet werden. Die Nettoinvestition beträgt damit Fr. 80’326.10, was eine Kreditunterschreitung von Fr. 4’673.90 ergibt. Die Nettoinvestition wurde mit Anteilen der Gemeinde Abtwil von Fr. 15’663.60 und der Gemeinde Sins von Fr. 64’662.50 gedeckt. Die Kreditunterschreitung ist im Wesentlichen auf den günstigeren Beschaffungspreis zurückzuführen.
Die Kreditabrechnung wird formell den Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 26. November 2025 vorgelegt.
Wehrmännerentlassung 2025
Das Kreiskommando der Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz, Aarau, hat die Daten der Wehrmännerentlassung 2025 mitgeteilt. Der offizielle Entlassungstermin für die betroffenen Dienstpflichtigen ist für die Gemeinde Sins am Mittwoch, 5. November 2025 in der Mehrzweckhalle Lenzburg vorgesehen. Für die Entlassung werden den Angehörigen der Armee persönliche Einladungen zugestellt.
Daten des Jahres 2026
Die verbindlichen Daten der Gemeinde für das Jahr 2026 wurden wie folgt festgelegt:
– Sommergemeindeversammlung: Mittwoch, 10. Juni 2026
– Wintergemeindeversammlung: Mittwoch, 25. November 2026
– Neuzuzügerbegrüssung: Samstag, 13. Juni 2026
– Seis und Gloria – die Präsidentenkonferenz: Donnerstag, 15. Oktober 2026
Wildtiere wie Füchse: Bitte nicht füttern!
Die einen freut’s, die anderen beklagen Schäden oder fürchten Krankheiten: Der Rotfuchs (Vulpes vulpes) ist mittlerweile in vielen Dörfern und Städten der Schweiz heimisch geworden. Rotfüchse sind äusserst anpassungsfähig. Die Wohngebiete des Menschen bilden für sie einen äusserst günstigen Lebensraum.
Füchse sind Wildtiere und gehen den Menschen in bejagten Gebieten aus dem Weg. Füchse sollen die natürliche Distanz zum Menschen behalten, sie können sonst aufdringlich werden. Deshalb:
– Keine Füchse füttern. Das Füttern von Wildtieren ist verboten.
– Katzen- und Hundefutter nachts nicht draussen stehen lassen.
– Nicht mit Jungfüchsen spielen.
– Füchse niemals in die Wohnung lassen.
– Füchse, die Anzeichen von Zahmheit zeigen, verscheuchen oder dem lokalen Jagdaufseher melden. Vielen Dank für die Mitarbeit.
Baubewilligung
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung erteilt:
– Niederberger Beat und Sandra, Kirchstrasse 18, 5643 Sins: Umnutzung Werkstatt in Loftwohnung im Erdgeschoss, Parzelle 3494, Gebäude Nr. 442,
Kirchbühl 2, Sins
Baumeldung
Dem Gemeinderat wurde folgendes nicht bewilligungspflichtiges Bauvorhaben gemeldet:
– Stocker Hans, Dorfmatt 10, 5643 Sins: Heizungsersatz durch Wärmepumpe mit Erdsonde, Parzelle 1225, Gebäude Nr. 780, Dorfstrasse 18, Fenkrieden
Meldungen Solarstromanlagen
Neue Solarstromanlagen sind baubewilligungs- oder meldepflichtig. Aufgrund der eingereichten Unterlagen wird die Baubewilligungspflicht der gemeldeten Anlagen überprüft. Nach erfolgter Überprüfung können die nachfolgenden Solarstromanalgen ohne Baubewilligung erstellt werden:
– Go Smart Contracting AG, Tanneraistrasse 10, 5244 Birrhard: Neubau Solarstromanlagen auf den Dächern der Industriegebäude der Airex AG, Industrie
Nord 26, Sins
– Romand Energie SA, Rue de Lausanne 53, 1110 Morges: Neubau Solarstromanlagen auf den Dächern der Industriegebäude der Spaeter AG, Parzelle 2320, Gebäude Nr. 1096 und 1271, Bodenfeldstrasse 9, Sins
