Sins: Offizielle Mitteilungen 23. 08. 2024
23.08.2024 Sins: offizielle MitteilungenAuenschutzpark Aargau und Aue Reussegg: Jubiläum und Einweihung
Die kantonale Abteilung Landschaft und Gewässer und die Pro Natura Aargau laden die Bevölkerung, die Politik und verschiedene Interessengruppen zur Jubiläumsfeier 30-Jahre ...
Auenschutzpark Aargau und Aue Reussegg: Jubiläum und Einweihung
Die kantonale Abteilung Landschaft und Gewässer und die Pro Natura Aargau laden die Bevölkerung, die Politik und verschiedene Interessengruppen zur Jubiläumsfeier 30-Jahre Auenschutzpark Aargau mit gleichzeitiger Einweihung der Aue Reussegg am Samstag, 24. August ein. Regierungsrat Stephan Attiger wird die Veranstaltung eröffnen, zusammen mit Matthias Betsche (Geschäftsführer Pro Natura Aargau), Josef Huwiler (Gemeindeammann Sins) sowie Benedikt Loepfe (Direktor Elektrizitätswerk der Stadt Zürich).
Programm
10 Uhr: Eröffnung durch Regierungsrat Stephan Attiger. 10.30 Uhr: Kurzfilm und Buchvernissage. 11 Uhr: Durchstich der Reuss in die Aue. 12 Uhr: Apéro riche. 13 Uhr: Start Führungen und Ausstellungen. 18 Uhr: Abschluss
Anreise
Es gibt einen Shuttle-Bus ab Bahnhof und Gemeindehaus Sins. Veloparkplätze sind vor Ort vorhanden.
Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen am Jubiläums- bzw. Einweihungsanlass teilzunehmen.
Videoüberwachung durch private Personen
Setzen private Personen Videokameras ein, beispielsweise um Personen zu schützen oder Sachbeschädigungen zu verhindern, so untersteht dies dem Bundesgesetz über den Datenschutz, wenn auf den Aufnahmen bestimmte oder bestimmbare Personen erkennbar sind. Dies gilt unabhängig davon, ob die Bilder aufbewahrt werden oder nicht. Die Bearbeitung der Bilder – wie Erfassen, Bekanntgeben, unmittelbares oder nachträgliches Anschauen oder Aufbewahren – muss den allgemeinen Grundsätzen des Datenschutzes entsprechen.
Beim Betrieb einer Videoüberwachungsanlage werden laufend Personendaten bearbeitet. Diese Art der Überwachung kann zudem, je nach Situation, empfindlich in die Privatsphäre der von den Kameras erfassten Personen eingreifen. Daher ist es wichtig, bei der Planung, der Installation und dem Betrieb solcher Anlagen den Regeln des Persönlichkeitsschutzes besondere Beachtung zu schenken.
Videoüberwachungssysteme sind nur dann erlaubt, wenn sie die Prinzipien der Rechtmässigkeit und der Verhältnismässigkeit berücksichtigen. Konkret bedeutet dies, dass bei jeder Installation einer Videoüberwachungslage entsprechende Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Die Videoüberwachung darf nur eingesetzt werden, wenn dieser Eingriff in die Persönlichkeit durch die Zustimmung der betroffenen Personen, durch ein überwiegendes öffentliches oder privates Interesse oder durch ein Gesetz gerechtfertigt ist (Rechtmässigkeitsprinzip).
Die Videoüberwachungsanlage sollte so installiert werden, dass bereits durch ihren Aufbau selbst die Grundsätze der Verhältnismässigkeit, von Treu und Glauben und der Transparenz umgesetzt werden. Die Videokamera muss so aufgestellt werden, dass nur die für den verfolgten Zweck absolut notwendigen Bilder in ihrem Aufnahmefeld erscheinen (Verhältnismässigkeitsprinzip).
Die Daten dürfen nur für den Schutz von Personen und Sachen benutzt werden, nicht für andere Zwecke (Zweckbindungsprinzip). Weitere Informationen finden Sie unter www.edoeb. admin.ch → Videoüberwachung durch private Personen.
