Sins : Offizielle Mitteilungen 20.02.2026
20.02.2026 Sins: offizielle MitteilungenInfo-Veranstaltung frühe Sprachförderung
Am 27. Februar findet um 18.30 Uhr im Küngsmattsaal in Sins die nächste Informationsveranstaltung zur sprachlichen Frühförderung vor dem Eintritt in die Volksschule statt. Haben Sie Kinder im ...
Info-Veranstaltung frühe Sprachförderung
Am 27. Februar findet um 18.30 Uhr im Küngsmattsaal in Sins die nächste Informationsveranstaltung zur sprachlichen Frühförderung vor dem Eintritt in die Volksschule statt. Haben Sie Kinder im Vorschulalter? Dann kommen Sie vorbei, und informieren Sie sich über die Fördermöglichkeiten für Ihr Kind.
Die Betreuung von Tageskindern ist meldepflichtig
Wer sich allgemein anbietet, Kinder unter zwölf Jahren gegen Entgelt regelmässig tagsüber in seinem Haushalt zu betreuen, hat dies der Behörde zu melden. Meldungen betreffend Tageskinder sind der Gemeindekanzlei unter Telefon 041 789 70 10 oder gemeinde@sins.ch mitzuteilen.
Südwestumfahrung: Tunnelsperrung
Der Tunnel Letten ist aufgrund der periodischen Prüfung der Leistungsschalter am Donnerstag, 26. Februar von 19 Uhr bis am Freitag, 27. Februar um 4 Uhr vollständig gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die Aarauer- bzw. Luzernerstrasse (Kreisel Einhorn).
Jugend-, Ehe- und Familienberatung: Dienstleistungsnachweis
Die Jugend-, Ehe- und Familienberatung des Bezirks Muri betreute im Jahr 2025 insgesamt 672 Fälle (Vorjahr 621). In der Gemeinde Sins waren es 78 Fälle (63) in den Bereichen Abklärungen für KESB, Aufsicht Kindertagesstätten und Tagesfamilien, Erziehungsaufsichten und -beistandschaften, Freiwillige Beratung und Telefonberatung.
Regionales Zivilstandsamt: Kostenabrechnung
Die Abteilung Finanzen legt zuhanden der Vertragsgemeinden die Jahresabrechnung 2025 über das Regionale Zivilstandsamt mit Sitz in Sins vor. Die Nettokosten betragen gemäss Kostenabrechnung Fr. 95’547.80 (2024: Fr. 96’227.00) bzw. Fr. 7.76 je Einwohner (2024: Fr. 7.87). Die Abrechnung stützt sich auf den Vertrag vom 1. März 2004 mit den beteiligten Gemeinden des Zivilstandkreises Sins.
Steuerabschluss 2025
Mit Fr. 11’175’525.15 liegt der Ertrag aus Einkommens- und Vermögenssteuern um Fr. 339’025.35 oder 3,14 Prozent über der Vorjahresrechnung. Gegenüber dem Budget 2025 resultiert ein Plus von Fr. 305’525.15 oder +2.81 Prozent. Seit 2023 gilt ein kommunaler Steuerfuss von 98 Prozent.
Der Ertrag aus Quellensteuern stieg auf Fr. 430’150.75 um Fr. 287’569.22 gegenüber dem Vorjahr und der Gemeindeanteil der Steuern nach Aktiensteuergesetz (AG-Steuern) sank um Fr. 1’972’638.10 gegenüber dem Vorjahr. Somit schliesst der Aktiensteuerertrag mit Fr. 1’346’853.85 deutlich unter dem prognostizierten Wert ab.
Seit dem Jahr 2023 werden die Steuern der juristischen Personen nach dem Sollprinzip analog der übrigen Steuern verbucht. Die Sondersteuern 2025 – bestehend aus Nachsteuern und Bussen, Erbschafts- und Schenkungssteuern, Grundstücksgewinnsteuern sowie Hundesteuern – übersteigen mit einem Gesamtertrag von Fr. 712’091.20 den Budgetwert um Fr. 282’091.20. Im Vorjahr 2024 konnten Fr. 302’971.20 an Sondersteuern vereinnahmt werden.
Für die negative Abweichung bei den Sondersteuern sind insbesondere nicht vorhersehbare und somit auch nicht in dieser Höhe budgetierte Erträge aus Erbschafts- und Schenkungssteuern verantwortlich.
Die offenen ordentlichen Steuerforderungen aller Steuerhoheiten belaufen sich per Jahresende 2025 auf brutto Fr. 3’026’492.32 (Vorjahr: Fr. 3’242’467.34). Das entspricht 12,09 % (13,28 %) sämtlicher Sollstellungen. Davon sind Fr. 906’505.85 (Fr. 1’262’488.30) noch nicht fällig. Von den fälligen definitiven Steuerforderungen sind Fr. 129’534.72 (Fr. 153’416.92) bei 41 (41) Schuldnern betrieben und Fr. 74’476.20 (Fr. 300’182.85) bei 10 (9) Pflichtigen sind mit einem Rechtsmittel bestritten.
Was darf man im Wald und was nicht?
Mit dieser Frage sehen sich Gemeinden und Waldeigentümer regelmässig konfrontiert. Der Wald-Knigge, erarbeitet vom Verband der Waldeigentümer zusammen mit vielen anderen Trägerorganisationen, liefert Antworten und Empfehlungen für den respektvollen Waldbesuch.
Der ungehinderte Zutritt zu den Wäldern erfordert gegenseitigen Respekt, sowohl untereinander als auch gegenüber Tier und Wald. Die Verhaltenstipps geben unter anderem Hinweise zum Umgang mit Abfall, zur Forstarbeit, zu Gefahren im Wald, zum Ausführen von Hunden oder zum Sammeln und Pflücken.
Auch die immer beliebter werdenden Abend- und Nachtbesuche im Wald werden thematisiert. Gerade in der Nacht sind nämlich viele Tiere darauf angewiesen, dass sie sich ungestört erholen oder auf Futtersuche gehen können. Darum ist es wichtig, auf den Wegen zu bleiben und störendes Licht zu vermeiden.
Der vollständige Wald-Knigge kann unter www.waldknigge.cheingesehen,bestelltoderheruntergeladen werden.
Tierkot entsorgen: Das gilt für Pferde- und Hundebesitzer
Ein gutes Mit- und Nebeneinander auf Wegen und Plätzen erfordert auch Regeln bezüglich des Tierkots. Die Tierhalter werden darauf aufmerksam gemacht:
Gemäss Polizeireglement § 18 Abs. 4 haben Tierhalter dafür zu sorgen, dass der öffentliche und private Grund Dritter nicht durch ihre Tiere verunreinigt wird. Sie sind verpflichtet, den Kot ihrer Tiere einzusammeln und zweckmässig zu entsorgen. Wird diese Pflicht missachtet, muss mit einer Anzeige oder Ordnungsbusse gerechnet werden. Dies gilt für Pferde- und Hundebesitzer!
Bei dieser Gelegenheit werden die HundehalterInnen ersucht, darauf zu achten, dass die Versäuberung der Hunde in den zahlreichen Robidog-Behältern deponiert wird. Plastiksäcke für das Aufnehmen des Hundekots befinden sich bei den Robidog-Behältern oder können gratis bei den Einwohnerdiensten bezogen werden. Hundekot in Gras und Heu gefährdet die Gesundheit von Vieh und Mensch und hat Einfluss auf die Milchqualität. Verlorene Hundespielgeräte, weggeworfene Äste und Steine können zudem Maschinen beschädigen und Unfälle bewirken. Die Bevölkerung wird gebeten, auf die Sauberhaltung der Wiesen zu achten.
