Sins: Offizielle Mitteilungen 19.06.2026
19.06.2026 Sins: offizielle MitteilungenSommerkonzert
Musikgesellschaft Sins
Der Gemeinderat hat der Musikgesellschaft Sins die Bewilligung zur Durchführung des Sommerkonzerts vom Freitag, 19. Juni vor dem Kulturhaus Küngsmatt erteilt. Die Bewilligung umfasst weiter die Parkierung im ...
Sommerkonzert
Musikgesellschaft Sins
Der Gemeinderat hat der Musikgesellschaft Sins die Bewilligung zur Durchführung des Sommerkonzerts vom Freitag, 19. Juni vor dem Kulturhaus Küngsmatt erteilt. Die Bewilligung umfasst weiter die Parkierung im öffentlichen Raum und die Wirtetätigkeit. Zudem wird die Durchfahrt vor dem Kulturhaus ab 17 Uhr bis um zirka 23 Uhr nicht möglich sein, da das Konzert bei Schönwetter auf dem Aussenplatz stattfinden wird.
Einwohnergemeindeversammlung
Die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 10. Juni werden gemäss § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes veröffentlicht. An der Einwohnergemeindeversammlung haben von den 2’887 Stimmberechtigten derer 118 teilgenommen. Das Beschlussquorum lag bei 578 Stimmen. Sämtliche Beschlüsse sind gemäss den Anträgen des Gemeinderats positiv gefasst worden.
1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 26. November 2025
2. Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2025
3. Genehmigung der Jahresrechnung 2025
4. Genehmigung der Kreditabrechnungen über den Neubau Kulturhaus Küngsmatt
Alle Beschlüsse erreichten das Beschlussquorum nicht und unterliegen dem fakultativen Referendum. Für die Einreichung eines allfälligen Referendumsbegehrens können bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich Formulare bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste ebenfalls bei der Gemeinde zur Prüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden. Das Referendum, und damit das Begehren um Urnenabstimmung gelten als zustande gekommen, wenn dies von 1/10 der Stimmberechtigten innert 30 Tagen schriftlich verlangt wird. Die Referendumsfrist läuft am Montag, 20. Juli ab.
Abstimmungen: Resultate
Von den 2’887 Stimmberechtigten haben sich am vergangenen Abstimmungswochenende 1’746 oder 60,4 Prozent an den eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen beteiligt. Bezüglich der genauen Resultate der eidgenössischen und kantonalen Vorlagen wird auf die Tabelle im Innenteil des Anzeigers verwiesen.
Prämienverbilligung 2027
Die SVA Aargau bedient auch dieses Jahr potenziell anspruchsberechtigte Personen für die Prämienverbilligung 2027 automatisch mit einem Anmeldecode. Der Postversand erfolgt im September 2026. Bis dahin sind noch keine Codebestellungen möglich. Ein möglicher Anspruch wird anhand der Steuerveranlagung 2024 ermittelt. Ist diese noch nicht rechtskräftig oder infolge späteren Zuzuges in den Kanton Aargau nicht vorhanden, erfolgt keine automatische Zustellung eines Anmeldecodes und man muss sich selber aktiv um einen Antragscode kümmern.
Ab Oktober 2026 sind Codebestellungen über die Webseite www.sva-ag.ch/pv möglich. Wer bis dann noch keinen Anmeldecode erhalten hat, kann bis spätestens Dezember 2026 einen solchen online bestellen. Weitere Informationen finden Sie unter SVA Aargau www.sva-ag.ch/pv.
Leerwohnungszählung: Ergebnis
Per 1. Juni fand die jährlich durchzuführende Leerwohnungszählung statt. In der Statistik werden Wohnungen und Einfamilienhäuser berücksichtigt, die per 1. Juni nicht besetzt sind, aber bewohnbar wären und zur dauernden Miete (mindestens für drei Monate) oder zum Verkauf ausgeschrieben sind. Per 1. Juni 2026 wurden dem Statistischen Amt aus unserer Gemeinde 23 leerstehende Wohnungen gemeldet.
Nationaler Flüchtlingstag 2026
Am 20. Juni findet der Nationale Flüchtlingstag im Gemeinschaftszentrum GZ beim Bahnhof Muri statt. Von 14 bis 16 Uhr kann die Fotoausstellung «Durch ihre Augen» bewundert werden. Zeitgleich findet für die jüngeren Besucher das Kinderschminken und Spielen statt. Von 16 bis 18 Uhr ist Zeit für den offenen MuriMundo-Treff mit Tanz, Sprache und Begegnung. Nach einem langen Nachmittag findet von 18 bis 20 Uhr ein gemeinsames Essen bei gemütlichem Beisammensein mit Musik statt. Der Eintritt für den erlebnisreichen Nachmittag ist kostenlos. Die regionale Integrationsfachstelle Oberes Freiamt freut sich auf viele Interessierte.
Ruhezeiten sind einzuhalten!
Zur Einhaltung der Ruhezeiten über den Mittag sowie an Sonn- und Feiertagen wird auf folgende Punkte des Polizeireglements der Gemeinde Sins aufmerksam gemacht:
– In den Wohngebieten ist von 12 bis 13 Uhr und von 21 bis 6 Uhr sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen das Arbeiten mit lärmigen Geräten (z.B. Rasenmähen, Hämmern, Fräsen, Bohren, Betrieb von Baumaschinen usw.) verboten.
– Von 22 bis 6 Uhr ist in schlecht isolierten Räumen oder bei offenem Fenster jeglicher Lärm, der den Schlaf der Mitmenschen stören könnte, verboten. Ausgenommen sind Kirchen- und Weideglocken, Arbeiten zur kurzfristigen Behebung eines Notstandes sowie in begründeten Fällen das landwirtschaftliche Gewerbe und Gärtnereibetriebe. Der Gemeinderat kann Ausnahmen bewilligen.
– Lautsprecher, Megaphone und andere Verstärkungsanlagen dürfen im Freien nur mit Bewilligung des Gemeinderats verwendet werden.
– Das Abbrennen von Feuerwerk ist ohne besondere Bewilligung nur an Silvester/Neujahr, während der Fasnacht und an der Bundesfeier unter Beachtung aller erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen gestattet. Der Gemeinderat kann Ausnahmen bewilligen.
Steuererklärungen 2025:
Mahngebühr bei nicht rechtzeitigem Einreichen
Die Einreichung der Steuererklärung ist für unselbstständig Erwerbende bis zum 30. Juni und für selbstständig Erwerbende bis zum 31. Juli verlängert worden. Wenn die Steuererklärung nicht innert Frist eingereicht werden kann, kann eine kostenlose Fristerstreckung beantragt werden, ansonsten gilt eine Mahngebühr von 35 Franken. Falls eine zweite Mahnung nötig wird, kostet diese 50 Franken. Link für Fristerstreckung: www.ag.ch/efristerstreckung.
Ein Grossteil der Steuererklärungen 2025 ist bereits eingegangen. Dafür danken wir Ihnen! Die gebührenpflichtigen Mahnungen für die noch ausstehenden Steuererklärungen werden anfangs August versendet (ohne selbständig Erwerbende). Wir bitten deshalb diejenigen Personen, welche die Steuererklärung noch nicht eingereicht haben, dies rechtzeitig zu erledigen.
Klimaanlagen: Meldepflicht und Meldeverfahren
Klimaanlagen werden aufgrund unseres Klimawandels immer beliebter. Die Bewilligung von Klimaanlagen soll deshalb unter gewissen Voraussetzungen im Meldeverfahren möglich sein. Dies trifft in Bauzonen ohne besonderen Schutzstatus zu, wenn der Lärmschutznachweis vorhanden ist und keine Abstandsunterschreitungen vorliegen. Die Massnahmen sind vor Baubeginn der Gemeinde über die Energieplattform EVEN www.energievollzug.ch zum energetischen Vollzug anzumelden. Mit der Massnahme kann begonnen werden, wenn die Gemeinde nicht innert 30 Tagen Einwände erhebt. In der Kernzone und ausserhalb der Bauzone ist jedoch ein Baugesuch einzureichen.

