Sins: Offizielle Mitteilungen 14. 08. 2025
14.08.2025 Sins: offizielle MitteilungenEnergiestadt: Rezertifizierung
Die Gemeinde Sins wurde im Juni 2025 erneut mit dem Label Energiestadt ausgezeichnet. Im Vergleich zur ersten Zertifizierung im Jahr 2020 konnte sich die Gemeinde durch diverse Projekte und Massnahmen von 58,2 Prozent auf 61,7 Prozent ...
Energiestadt: Rezertifizierung
Die Gemeinde Sins wurde im Juni 2025 erneut mit dem Label Energiestadt ausgezeichnet. Im Vergleich zur ersten Zertifizierung im Jahr 2020 konnte sich die Gemeinde durch diverse Projekte und Massnahmen von 58,2 Prozent auf 61,7 Prozent steigern. Mit der erfolgreichen Rezertifizierung als Energiestadt setzt die Gemeinde Sins ein klares Zeichen für eine umfassende und vorausschauende Energie-, Klima- und Umweltpolitik.
Mit dem neuen energiepolitischen Programm 2025–2028 stellt der Gemeinderat sicher, dass die Weichen für eine nachhaltige Zukunft auch in den kommenden Jahren gestellt bleiben. Dabei setzt die Gemeinde Sins nicht nur auf bewährte Massnahmen, sondern fördert auch innovative Projekte, die den Weg in eine klimafreundliche Zukunft ebnen sollen. Besonders wichtig ist dabei die enge Zusammenarbeit zwischen Politik, Verwaltung, Bevölkerung, der Energie- und Umweltkommission und lokalen Akteuren.
Nur gemeinsam kann die Vision der energieeffizienten, umweltbewussten und lebenswerten Gemeinde Wirklichkeit werden. Die erneute Auszeichnung als Energiestadt ist somit nicht nur Anerkennung für das bisher Erreichte, sondern auch Ansporn, den eingeschlagenen Weg konsequent weiterzugehen.
Das Label Energiestadt wird durch den Trägerverein Energiestadt an Städte, Gemeinden und Regionen vergeben, die sich kontinuierlich für eine effiziente Nutzung von Energie, den Klimaschutz, eine umweltverträgliche Mobilität und erneuerbare Energien engagieren.
Gemeindeverwaltung: Öffnungszeiten an Mariä Himmelfahrt
An Mariä Himmelfahrt am Freitag, 15. August bleibt die Gemeindeverwaltung den ganzen Tag geschlossen. Für das Verständnis wird bestens gedankt.
Bekämpfung des Berufkrautes
Das einjährige Berufkraut ist ein invasiver Neophyt, der sich stark ausbreitet. Aus Einzelpflanzen entstehen schnell dichte Bestände. Betroffen sind vor allem die Landwirtschaft, Naturschutzflächen, Magerwiesen, Strassenränder, Flachdächer und Industriebrachen. Da die Bekämpfung des einjährigen Berufkrautes relativ aufwendig ist, wird empfohlen, möglichst früh Einzelpflanzen auszureissen. Weitere Informationen sowie Merkblätter finden Sie unter www.ag.ch/→Neobiota.
Wählen Sie richtig für medizinische Hilfe
Für den Fall, dass Ihr Hausarzt einmal nicht erreichbar ist und Sie dringendst ärztliche Hilfe benötigen, hilft Ihnen die kostenlose Aargauer Notrufnummer 0800 401 501 weiter. Der ärztliche Notfalldienst ist für die Bevölkerung rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche erreichbar.
Anrufe ohne telemedizinische Arztkonsultation sowie administrative Auskünfte sind neu kostenlos. Ist eine telemedizinische Arztkonsultation notwendig, wird man an die Medgate AG weitergeleitet. Telemedizinische Behandlungen der Ärztinnen und Ärzte der Medgate AG werden den Anrufenden analog zu einem Arztbesuch in einer Praxis über den ärztlichen Tarif (Tarmed) in Rechnung gestellt.
Oft reicht die Beratung durch das medizinische Fachpersonal am Telefon. Wenn nicht, erfolgt eine direkte Weiterleitung an den notfalldienstleistenden Arzt, die Notfallstation oder die Ambulanz 144. Mit der richtigen Wahl helfen Sie, die Notfallstationen der Aargauer Spitäler von Bagatellfällen zu entlasten, und geben den Verantwortlichen dadurch mehr Raum und Zeit für echte Notfälle. Weitere Informationen finden Sie unter www.notfall-aargau.ch.
Baubewilligungen
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:
– GMC Merchandising and Consulting AG, Alte St. Wolfgangstrasse 11, 6331 Hünenberg: Neubau Fassaden-Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicher, Parzelle 2991, Gebäude Nr. 906 und 1300, Giessenmatt 2, Sins (Vereinfachtes Verfahren)
– Masaro Immobilien AG, Schrotmättli 12a, 6014 Luzern: Umbau und Sanierung Einfamilienhaus Nr. 966, Parzelle 2643, Freudenberg 75, Sins
– Moheer AG, Eichfeld AG, 5643 Sins: Ersatz von verschiedenen Toyota-Werbeelementen durch neues Logo, Parzelle 3545, Gebäude Nr. 1889, Eichfeld 2, Sins
– Schubauer Marc, Unterdorf 2, 5645 Aettenschwil: Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Parzelle 2377, Aettenschwil
– Zumbühl Benedikt, Pannerhof 2, 5645 Aettenschwil: Neubau 3 Hochsilos, Rückbau Silo mit Pumpschacht und Neubau Futterraum in Scheune Nr. 211, Ersatz Mistlagerplatz, Parzelle 2162, Pannerhof 2, Aettenschwil
Meldung Solarstromanlagen
Neue Solarstromanlagen sind baubewilligungs- oder meldepflichtig. Aufgrund der eingereichten Unterlagen wird die Baubewilligungspflicht der gemeldeten Anlagen überprüft. Nach erfolgter Überprüfung kann die nachfolgende Solarstromanlage ohne Baubewilligung erstellt werden:
– Hewison William, Kellengasse 12, 5643 Sins: PV-Anlage auf Wohnhaus Nr. 1738, Kellengasse 12, Sins