Sins : Offizielle Mitteilungen 13.02.2026
13.02.2026 Sins: offizielle MitteilungenSchränzerball, Guggenball, Dorfball
Am kommenden Wochenende findet die Sinser Fasnacht statt.
– Samstag, 14. Februar: Schränzerball Guggenmusik Rüüsstalschränzer Sins
– Sonntag, 15. Februar: Guggenball des Seilziehclubs Sins
Schränzerball, Guggenball, Dorfball
Am kommenden Wochenende findet die Sinser Fasnacht statt.
– Samstag, 14. Februar: Schränzerball Guggenmusik Rüüsstalschränzer Sins
– Sonntag, 15. Februar: Guggenball des Seilziehclubs Sins
– Montag, 16. Februar: Kinderumzug mit anschliessendem Kinderball der Kifasi Sins Dorfball der Musikgesellschaft Sins, Kifasi und Seilziehclub Sins Der Gemeinderat hat die Bewilligung zur Durchführung der Veranstaltung auf dem Areal der Schulanlage Ammannsmatt erteilt. Mit dem Benutzungsgesuch wurde vom Veranstalter ein Veranstaltungs-, Schutz- und Parkierungskonzept vorgelegt. Die Bewilligung umfasst weiter die Benutzung von öffentlichen Räumen und Anlagen, die Wirtetätigkeit sowie die Freinacht.
Grüngutabfuhr am Fasnachtsmontag
Die Grüngutabfuhr vom Fasnachtsmontag, 16. Februar wird auf Mittwoch, 18. Februar geschoben. Vielen Dank für die Kenntnisnahme.
Recyclingpark Giessenmatt: Öffnungszeiten am Fasnachtsmontag
Der Recyclingpark Giessenmatt bleibt am Fasnachtsmontag, 16. Februar geschlossen. Die Wertstoffe können an den anderen Tagen zu den üblichen Öffnungszeiten entsorgt werden.
Jugendförderung Oberfreiamt: Themenabend Pubertät
Am Freitag, 20. Februar von 19 bis 21 Uhr führen die Jugendförderung Oberfreiamt und die regionale Schulsozialarbeit einen Info-Anlass im Kulturhaus Küngsmatt zum Thema «Pubertät» durch. Maren Tromm, Expertin in Erziehungs- und Familienthemen, erzählt an diesem Themenabend, welche Bedeutung diese Entwicklungsphase hat, und bietet konkrete Anregungen, wie die Jugendlichen in dieser Zeit gestärkt werden können. Die Anmeldung erfolgt über die Webseite der Jugendförderung Oberfreiamt (www.j-of.choderjugendfoerderung.oberfreiamt@vjf.ch).
Einwohnermeldepflicht: Auch Vermieter sind gefordert
Die Einwohnerdienste führen das Einwohnerregister und sind auf das korrekte Verhalten in der Meldepflicht angewiesen. Das Gesetz über die Einwohner- und Objektregister sowie das Meldewesen von Personen regelt, dass Mutationen zu melden sind. Somit sind auch Vermieter zu Meldungen verpflichtet, wenn sie Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben. Die schriftlichen Meldungen an die Einwohnerdienste haben innert einer Frist von 14 Tagen zu erfolgen. Ein Mieterwechsel kann neu online unter www.drittmeldung.chgemeldetwerden.
Vermietung: Nur mit Betreibungsregisterauszug
Der Frühling ist die Zeit des Wohnungswechsels. Viele Vermieter verlangen vom zukünftigen Mieter einen Betreibungsregisterauszug. Ein solcher kann beim Regionalen Betreibungsamt Sins unter Telefon 041 788 06 43 oder unter info@betreibungsamtsins.ch bestellt werden. Das Betreibungsamt Sins ist im Verwaltungsgebäude an der Bremgartenstrasse 12 mit eigenem Büro organisiert.
Froschzug: Sperrung der Strasse beim Brandwald
In den Frühlingsmonaten wird in den Regennächten bei Temperaturen über 5 Grad Celsius wiederum vermehrt ein Wechsel der Aufenthaltsorte der Frösche zu beobachten sein. Bekanntlich findet dieser Froschzug in unserer Gemeinde insbesondere bei der Brandwaldstrasse, ab dem Bereich des Meienbergbaches in Richtung Töniweiher, statt. Um diese Tiere vor den Gefahren des Verkehrs zu schützen, hat der Gemeinderat dem Natur- und Vogelschutzverein wie in den Vorjahren die Bewilligung erteilt, zu den kritischen Zeiten die Strasse ab dem Sandsilo Richtung Töniweiher bis zur Aettenschwilerstrasse für den Verkehr zu sperren. Der Gemeinderat ersucht die Verkehrsteilnehmenden um die erforderliche Rücksichtnahme und dankt für das Verständnis.
Provisorische Steuerrechnungen und Zinskonditionen 2026
Am 20. Februar werden die provisorischen Rechnungen für die Einkommens- und Vermögenssteuern 2026 verschickt. Jede Zahlung vor dem Fälligkeitstermin 31. Oktober wird verzinst. Zudem wird auch für Zahlungen ein Vergütungszins gutgeschrieben, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen. Offensichtlich übersetzte Einzahlungen werden jedoch zurückerstattet. Für das Jahr 2026 beträgt der Zinssatz 0,25 Prozent (bisher 0,75 %). Vorauszahlungszinse sind steuerfrei. Der Verzugszins beträgt weiterhin 4,5 Prozent (5,0 %) für Steuern, die erst nach dem Fälligkeitstermin bezahlt werden. Weitere Informationen zur Verzinsung der Steuern finden Sie unter www.ag.ch/steuern.Bei Fragen steht auch die für den Steuerbezug zuständige Abteilung Finanzen (Telefon 041 789 70 20 oder per E-Mail finanzen@sins.ch) gerne zur Verfügung.
Die provisorischen Steuerrechnungen basieren in den meisten Fällen auf den letzten definitiven oder provisorischen Faktoren des Vorjahres. Falls sich das Einkommen oder das Vermögen gegenüber den bisherigen Verhältnissen wesentlich verändert hat (beispielsweise infolge Erwerbsaufnahme oder -aufgabe, Pensionierung, bevorstehende grössere Liegenschaftsrenovationen usw.), kann auf begründetes Gesuch hin eine Anpassung der provisorischen Steuerrechnung vorgenommen werden. In diesem Fall ist mit dem Steueramt (Telefon 041 789 70 30 oder E-Mail steuern@sins.ch) Kontakt aufzunehmen.
Baubewilligungen
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:
– Coop Genossenschaft, Verkaufsregion NWZZ, Rupperswilerstrasse 2, 5503 Schafisheim: Umbau Coop, Umgestaltung Verkaufslokal, Parzelle 514, Gebäude Nr. 1822, Luzernerstrasse 3, Sins
– Huwiler Ruedi, Landstrasse 13, 5643 Meienberg: Neubau Photovoltaikanlage, Parzelle 94, Gebäude Nr. 2036, Landstrasse 13, Meienberg
– Kronenberg Immo AG, Alpenblickstrasse 18, 8853 Lachen: Abbruch Gebäude Nr. 604 und 609, Parzelle 2321, Luzernerstrasse 7, Sins
Meldungen Solarstromanlagen
Neue Solarstromanlagen sind baubewilligungs- oder meldepflichtig. Aufgrund der eingereichten Unterlagen wird die Baubewilligungspflicht der gemeldeten Anlagen überprüft. Nach erfolgter Überprüfung können die nachfolgenden Solarstromanlagen ohne Baubewilligung erstellt werden:
– Bütler Bruno, Aegerimatten 17, 5643 Sins: Neubau Solarstromanlage, Parzelle 3109, Gebäude Nr. 1414, Aegerimatten 17, Sins
– Zimmermann Ivo und Ivonne, Brunnenweid 49, 5643 Sins: Neubau Solarstromanlage, Parzelle 2883, Gebäude Nr. 1114, Brunnenweid 49, Sins
