Sins: Offizielle Mitteilungen 09. 08. 2025
29.08.2025 Sins: offizielle MitteilungenBehörden- und Kommissionswahlen: Stille Wahlen
In der fünftägigen Nachfrist sind keine neuen Anmeldungen mehr eingegangen. Damit hat das Wahlbüro gemäss § 33 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) an seiner Sitzung vom ...
Behörden- und Kommissionswahlen: Stille Wahlen
In der fünftägigen Nachfrist sind keine neuen Anmeldungen mehr eingegangen. Damit hat das Wahlbüro gemäss § 33 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) an seiner Sitzung vom Mittwoch, 27. August 2025 für die Amtsperiode 2026/2029 nachstehende Personen als in stiller Wahl gewählt erklärt:
Finanzkommission (3 Mitglieder)
– Huber Manuel, 1980, Aarauerstrasse 36, 5643 Meienberg (parteilos, bisher)
– Huwiler Thomas, 1991, Brunnenweid 8, 5643 Sins (FDP, neu)
– Isenegger Ken, 1999, Pelzmühle 1, 5645 Aettenschwil (die Mitte, neu)
Steuerkommission und Steuerkommission-Ersatz (4 Mitglieder)
– Gut Claudia, 1969, Rigiweg 9a, 5643 Sins (parteilos, bisher)
– Heeb Daniel, 1973, Oberreussegg 2, 5643 Sins (die Mitte, bisher)
– Knüsel Albin, 1968, Höhenweg 13, 5643 Sins (FDP, bisher)
– Burkard Thomas, 2000, Unteralikon 3, 5643 Alikon (parteilos, bisher)
Stimmenzähler und Stimmenzähler-Ersatz (6 Mitglieder)
– Kurmann André, 1985, Oberalikon 50, 5643 Alikon (SVP, bisher)
– Sachs Monika, 1972, Blumenweg 5, 5643 Sins (parteilos, bisher)
– Tas Eser, 1987, Küfermattstrasse 7, 5643 Sins (die Mitte, bisher)
– Bühlmann Nadya, 1983, Rigiweg 7b, 5643 Sins (parteilos, bisher)
– Galliker Marcel, 1995, Bremgartenstrasse 18, 5643 Sins (parteilos, neu)
– Zürcher Melanie, 1990, Kellengasse 4f, 5643 Sins (parteilos, neu)
Wahl- und Abstimmungsbeschwerden sind innert drei Tagen nach Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses (Ablauf: Montag, 1. September 2025) beim Departement des Innern des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, sowie den Sachverhalt kurz darstellen.
Mütter- und Väterberatungen in Sins: Neues Lokal
Jeden ersten und dritten Dienstag des Monats finden in Sins individuelle Beratungen der Mütter- und Väterberatungsstelle statt. Neu finden diese im Sitzungszimmer im zweiten Stock des Kulturhauses Küngsmatt statt.
Eine ausgebildete und erfahrene Mütterberaterin unterstützt und begleitet Personen bei der Aufgabe als Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Anmeldungen unter Telefon 056 664 11 52, info.mvb@familienberatung-muri.ch oder www.familienberatung-uri.ch. Auch telefonische Beratungen von Montag bis Freitag, jeweils von 8.30 bis 9.30 Uhr, sind möglich.
Grüngut: Richtiges Entsorgen
Wenn Sie einen grossen Garten haben, kennen Sie das Dilemma: Nicht nur bei Umbauarbeiten fällt viel Grüngut an. Auch die normalen Schnittarbeiten – Heckenschnitt, Baumschnitt, Rasen mähen und Unkraut jäten – produzieren enorme Mengen an Gartenabfall. Die Bevölkerung wird gebeten, die Abfälle nicht zu verbrennen, sondern bei der ordentlichen Grüngutabfuhr aufzugeben. Diese findet jeweils vom März bis November jeden Montag statt und im Dezember bis Februar jeden ersten und dritten Montag im Monat. Äste usw. sind zu bündeln (max. Länge 150 cm) und erst am Vorabend der Sammlung an der Sammelroute zu deponieren, damit der Verkehr nicht behindert wird. Das übrige Grüngut (Rüstabfälle, Rasen etc.) sollte in Spezial-Containern (240 Liter) bereitgestellt werden. Grüngut in schwarzen Säcken wird nicht mitgenommen.
Gartenarbeiten im Herbst: Gefahrenquellen entschärfen
In der Schweiz ereignen sich jährlich rund 15’000 Unfälle bei Gartenarbeiten, zum Teil mit gravierenden Verletzungen. Viele sind auf mangelnde Routine, Bequemlichkeit, Zeitnot oder Müdigkeit zurückzuführen. Stürze von Leitern haben die schlimmsten – manchmal sogar tödliche – Folgen. Gefahrenquellen können durch folgende Punkte einfach entschärft werden:
– Um Bäume und Sträucher zu schneiden, sollte eine standsichere Leiter verwendet werden, die wenn immer möglich an einem Ast festzubinden ist. Kleinere Bäume und Sträucher können – ohne jede Sturzgefahr – vom Boden aus mit einer verlängerten Astschere oder Baumsäge zurückgestutzt werden. Bei diesen Arbeiten ist unbedingt eine Schutzbrille zu tragen.
– Robuste Schuhe verhindern Misstritte und Handschuhe schützen vor Hautverletzungen. Fahrlässig ist es, den Rasen barfuss zu mähen.
– Biologische Mittel sind ökologisch sinnvoll und reduzieren das Risiko von Giftunfällen sowie Hautverätzungen.
– Bei ätzenden Gartenchemikalien sind die Sicherheitshinweise unbedingt zu beachten; sie dürfen nur mit den erforderlichen Personenschutzausrüstungen wie Handschuhen, Schutzbrille und Maske gebraucht werden.
– Elektrische Geräte wie Rasenmäher, Heckenschere, Komposthäcksler, Elektrofuchsschwanz oder Motorsäge erleichtern die Gartenarbeit; sie sind aber strikt nach Betriebsanleitung zu verwenden. Blockieren solche Geräte, ist erst der Stecker auszuziehen, bevor man an ihnen herumhantiert.
– Steckdosen, an denen im Freien benutzte Geräte angeschlossen werden, müssen gemäss den Normen des Verbandes für Elektro-, Energieund Informationstechnik (SEV) mit einem Fehlerstromschutzschalter versehen werden. Speziell in Nasszonen bieten diese Steckdosen zusätzlichen Schutz.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Kinder Zugang zum Garten haben. Gefährliche Stoffe müssen für sie immer unerreichbar aufbewahrt werden. Auf giftige Blumen und Sträucher mit Beeren sollte man besser verzichten, denn kleine Kinder können nicht zwischen giftigen und ungiftigen Pflanzen unterscheiden. Regenfässer oder Gartenweiher müssen gesichert werden, wenn das Risiko besteht, dass Kinder darin ertrinken könnten.