Sins : Offizielle Mitteilungen 06.03.2026
06.03.2026 Sins: offizielle MitteilungenAbstimmungen am Wochenende
Die Urnenöffnungszeit im Gemeindehaus am kommenden Abstimmungsbzw. Wahlwochenende ist auf Sonntag, 8. März, 9 bis 9.30 Uhr festgelegt worden.
Wissen Sie nicht wie wählen oder abstimmen? Auf der Homepage www. easyvote.ch ...
Abstimmungen am Wochenende
Die Urnenöffnungszeit im Gemeindehaus am kommenden Abstimmungsbzw. Wahlwochenende ist auf Sonntag, 8. März, 9 bis 9.30 Uhr festgelegt worden.
Wissen Sie nicht wie wählen oder abstimmen? Auf der Homepage www. easyvote.ch befinden sich Abstimmungshilfen, die einfach, verständlich und politisch neutral über kantonale und nationale Abstimmungsvorlagen informieren. Die einfache Erklärung hilft nicht nur Jugendlichen und jungen Erwachsenen, sondern ist für jedermann nützlich. Ebenfalls auf dieser Homepage finden Sie eine Abstimmungsanleitung, die Schritt für Schritt aufzeigt, wie man korrekt abstimmt und wählt.
Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern
Die Anstösser an öffentlichen Strassen werden darauf hingewiesen, dass die Verkehrssicherheit nicht durch Bäume, Sträucher, Hecken oder sonstige Objekte beeinträchtigt werden darf. Besondere Beachtung ist Bäumen, Sträuchern und Hecken im Bereich von Kreuzungen und Strasseneinmündungen zu schenken.
In den Sichtzonen muss ein stets sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 60 cm und einer solchen von 3 m gewährleistet sein. Weiter wird darauf hingewiesen, dass Einfriedungen nicht höher sein dürfen als 1.80 m ab niedriger gelegenem Terrain. Die Abstände gegenüber Gemeindestrassen haben bei Hecken oder einzelnen Bäumen mindestens 60 cm zu betragen. Grundeigentümer, deren Bäume, Sträucher oder Hecken die Mindestabstände nicht mehr einhalten, sind aufgefordert, für die Schaffung des vorschriftsgemässen Zustandes unverzüglich besorgt zu sein. Allenfalls sieht sich der Gemeinderat veranlasst, das Zurückschneiden auf Kosten der Anstösser durch den Werkdienst ausführen zu lassen.
Baumeldung
Dem Gemeinderat wurde folgendes nicht bewilligungspflichtiges Bauvorhaben gemeldet: – Laimbacher Karin, Brunnenweid 43, 5643 Sins: Heizungsersatz durch Luft-Wasser-Wärmepumpe (Aussenaufstellung), Parzelle 2891, Gebäude Nr. 1175, Brunnenweid 43, Sins
Meldungen Solarstromanlagen
Neue Solarstromanlagen sind baubewilligungs- oder meldepflichtig. Aufgrund der eingereichten Unterlagen wird die Baubewilligungspflicht der gemeldeten Anlagen überprüft. Nach erfolgter Überprüfung können die nachfolgenden Solarstromanlagen ohne Baubewilligung erstellt werden:
– Durrer Theo, Brunnenweid 31, 5643 Sins: Neubau Solarstromanlage auf Einfamilienhaus Nr. 1041, Parzelle 2825, Brunnenweid 31, Sins
– Kohler Beat, Brunnenweid 16, 5643 Sins: Neubau Solarstromanlage auf Einfamilienhaus Nr. 1043, Parzelle 2827, Brunnenweid 16, Sins
– Palas AG, Chamerstrasse 31, 6331 Hünenberg: Neubau Solarstromanlage auf Zweifamilienhaus Nr. 444, Parzelle 2916, Moosbrünneli 9, Sins
