Der Rechenschaftsbericht umfasst Statistiken und Berichte über die verschiedenen Aufgaben und Dienstleistungen der Gemeinde. Der Tätigkeitsbericht über das letzte Geschäftsjahr kann in der vollständigen Form von Interessierten bei der Gemeindekanzlei telefonisch bestellt ...
Der Rechenschaftsbericht umfasst Statistiken und Berichte über die verschiedenen Aufgaben und Dienstleistungen der Gemeinde. Der Tätigkeitsbericht über das letzte Geschäftsjahr kann in der vollständigen Form von Interessierten bei der Gemeindekanzlei telefonisch bestellt (041 789 70 10) oder im Internet (www.sins.ch) heruntergeladen werden.
Richtige Verhaltensweise mit dem E-Trottinett
Das E-Trottinett hat in den letzten Jahren an Popularität gewonnen, jedoch ist auch die Zahl der Unfälle gestiegen. Um sicher unterwegs zu sein, müssen einige wichtige Regeln beachtet werden. E-Trottinett-Fahrer dürfen nicht auf Trottoirs oder in Fussgängerzonen fahren, sondern müssen Radwege oder Fahrbahnen nutzen und die Strassenverkehrsordnung einhalten. Das Fahrzeug darf höchstens 20 km/h schnell sein und eine Leistung von 500 Watt nicht überschreiten. Sowohl tagsüber wie auch nachts muss das Licht eingeschaltet sein. Obwohl es nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, wird das Tragen eines Helms und Schutzhandschuhen empfohlen. In der Schweiz müssen E-Trottinett- Fahrer mindestens 14 Jahre alt sein und im Alter von 14 bis 16 Jahren einen Führerausweis der Kategorie M oder G erworben haben. Vor dem Kauf sollte man das Modell testen und sicherstellen, dass es für den öffentlichen Strassenverkehr zugelassen ist. Verstösse gegen die Regeln, wie das Fahren auf Trottoirs oder das Fehlen des Mindestalters, können mit Bussgeldern und der Beschlagnahmung des Fahrzeugs bestraft werden.
Baumeldungen
Dem Gemeinderat wurden folgende nicht bewilligungspflichtige Bauvorhaben gemeldet: – Niederberger Marcel und Fabienne, Blumenweg 23, 5643 Sins: Heizungsersatz durch Wärmepumpe mit Erdsonden, Parzelle 2541, Gebäude Nr. 837, Blumenweg 23, Sins
Meldungen Solarstromanlagen
Neue Solarstromanlagen sind baubewilligungs- oder meldepflichtig. Aufgrund der eingereichten Unterlagen wird die Baubewilligungspflicht der gemeldeten Anlagen überprüft. Nach erfolgter Überprüfung können die nachfolgenden Solarstromanlagen ohne Baubewilligung erstellt werden:
– Villiger Paul, Wannenweg 1, 5643 Sins; Neubau Solarstromanlage auf Mehrfamilienhaus Nr. 942, Parzelle 2559, Wannenweg 1, Sins