Sins: Offizielle Mitteilungen 02. 05. 2025
02.05.2025 Sins: offizielle MitteilungenSinser Dorfgeschichte(n): Einladung Vernissage
Der Druck der «Sinser Dorfgeschichte(n)» ist abgeschlossen, das Werk dürfen wir in den Händen halten. In vielen Stunden ist die druckfertige Vorlage entworfen, geschrieben und bereinigt worden.
Sinser Dorfgeschichte(n): Einladung Vernissage
Der Druck der «Sinser Dorfgeschichte(n)» ist abgeschlossen, das Werk dürfen wir in den Händen halten. In vielen Stunden ist die druckfertige Vorlage entworfen, geschrieben und bereinigt worden.
1941 bekam die Gemeinde Meienberg den neuen Namen Sins, und die Lonza aus Visp eröffnete mitten im Krieg eine Chemiefabrik im Bauerndorf an der Reuss, im südlichsten Zipfel des Kantons Aargau. Damit setzte in Sins eine rasante Entwicklung in allen Lebensbereichen ein, die bis heute anhält. Sinserinnen und Sinser im Alter von 25 bis 92 Jahren erzählen von Erlebtem in der Freiämter Gemeinde Sins. Aus dieser «oral history» entstanden 75 Fragen an Sins und seine Aussendörfer, auf die das Buch facettenreiche Antworten gibt und ein lebhaftes, vielschichtiges Portrait der Gemeinde im Wandel zeichnet. Es verwebt die individuellen Schilderungen mit historisch belegten Fakten und dokumentiert die Geschichte(n) mit einzigartigen, bisher unveröffentlichten Bildern, die auch aus Familienalben gesammelt wurden.
Wir stellen Ihnen gerne das vollendete Werk vor und stossen mit Ihnen auf die gelungene Broschur an. Dazu laden wir Sie zur öffentlichen Vernissage ein ins Kulturhaus Küngsmatt am Donnerstag, 8. Mai, 17.30 Uhr.
Gemeindeversammlung: Traktanden
Für die nächste ordentliche Einwohnergemeindeversammlung vom Mittwoch, 4. Juni, 20 Uhr im Küngsmattsaal werden folgende Traktanden festgelegt:
1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 27. November 2024
2. Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2024
3. Genehmigung der Jahresrechnung 2024
4. Genehmigung der Kreditabrechnungen über
a) Neubau Schulhaus Letten
b) Sanierung Sportanlage Letten
c) Südwestumfahrung
d) Verursacherknoten Eichfeld
e) Sanierung Gemeindestrasse Gerenschwil
5. Neugestaltung Bahnhofplatz: Projektierungskredit von Fr. 340’000
6. Schulanlage Ammannsmatt: Bodensanierung altes Primarschulhaus, Krediterteilung von Fr. 295’000
7. Verschiedenes und Umfrage
Die Erläuterungen und Anträge zu den einzelnen Traktanden werden in der Botschaft ausführlich festgehalten. Zu einzelnen Traktanden werden die Texte mit Abbildungen unterstützt.
Sydney Sennrich, Finanzen: Erfolgreiche Weiterbildung
An der Fachhochschule Nordwestschweiz in Brugg-Windisch hat Sydney Sennrich, Stv. Leiterin Finanzen, den Lehrgang «Öffentliches Gemeinwesen Fachkompetenz Finanzfachleute» erfolgreich bestanden. Gemeinderat und Verwaltungspersonal gratulieren der sympathischen Angestellten zur bestandenen Prüfung und wünschen ihr weiterhin viel Glück und Erfolg für die berufliche und private Zukunft.
Neuzuzügerbegrüssung: Willkommen zur Sightseeingtour
Die Neuzuzügerschar in der Gemeinde Sins wird offiziell willkommen geheissen! Mit einer Sinser Sightseeingtour können die Neuzugezogenen die Gemeinde Sins und ihre Einrichtungen im «Live-Film» kennen lernen. Die Einladung an die neuen Sinserinnen und Sinser für den Samstag, 17. Mai wurde in den letzten Tagen persönlich zugestellt. Der Gemeinderat freut sich, die NeuzuzügerInnen auf der Tour mit dem Bus durch Sins zu begleiten.
Gebührenfreie Container: Nur offizielle Kehrichtsäcke erlaubt
In die Container mit dem gelben Kleber «Gebührenfreier Container» dürfen ausschliesslich die offiziellen, gelben Kehrichtsäcke eingeworfen werden.
In letzter Zeit werden jedoch vermehrt normale schwarze Kehrichtsäcke eingeworfen – teilweise mit einer Gebührenmarke versehen. Da deren Kontrolle im Container sehr aufwändig ist, dürfen diese schwarzen Säcke nicht in den gebührenfreien Containern entsorgt werden. Zukünftig werden falsch befüllte Container nicht mehr geleert.
Drohnen: Bewilligungspflicht
Ferngesteuerte Drohnen benötigen keine Bewilligung, wenn sie und der Pilot die Anforderungen und Regeln gemäss Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL einhalten, um ihre Drohnen legal fliegen zu dürfen. Das BAZL gibt mittels einem Drohnenguide einen Überblick über die geltenden Regeln und Auskunft, in welchen Fällen ein Drohnenflug bewilligungspflichtig wird (www.bazl.admin.ch/→Drohnen → Einsteigerinnen und Einsteiger → Drohnenguide). Erforderliche Bewilligungen erteilt das BAZL.
Dennoch ist in den Wohnquartieren der Schutz der Privatsphäre zu beachten. Kein Nachbar schätzt es, wenn über seinem Garten eine Drohne schwebt, ohne dass er über den Zweck informiert worden ist.
