Schonzeit für Äschen in allen Aargauer Gewässern
15.05.2026 NaturSeit dem 1. Mai ist der Fang von Äschen im ganzen Kanton Aargau verboten. Durch eine ganzjährige Schonzeit dieser stark gefährdeten Fischart soll die Voraussetzung geschaffen werden, um die Äsche in den Aargauer Gewässern langfristig zu erhalten.
...Seit dem 1. Mai ist der Fang von Äschen im ganzen Kanton Aargau verboten. Durch eine ganzjährige Schonzeit dieser stark gefährdeten Fischart soll die Voraussetzung geschaffen werden, um die Äsche in den Aargauer Gewässern langfristig zu erhalten.
pd | Seit 2011 überwacht die Sektion Jagd und Fischerei der Abteilung Wald im Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) zusammen mit einem mandatierten Fachbüro und freiwilligen Fischerinnen und Fischern die Äschenbestände im Kanton Aargau. Das Monitoring der Äschenpopulationen erfolgte jeweils durch die systematische Zählung der frisch geschlüpften Äschenlarven in ausgewählten Uferabschnitten in Rhein, Aare, Reuss, Limmat sowie einigen Zuflüssen. Das Äschenlarvenmonitoring hat gezeigt, dass in den letzten drei bis vier Jahren der Fortpflanzungserfolg der Äsche in allen Populationen massiv zurückgegangen ist. Bei den letzten Aufnahmen im Frühling 2025 blieb der Nachweis von Äschenlarven in mehr als 60 Prozent der untersuchten Strecken aus. In der Limmat wurden keine, in der Reuss nur noch an einem Standort Äschenlarven festgestellt. Im Rhein, der Aare und in drei von vier Aare-Zuflüssen fanden sich mehr Standorte mit positivem Äschenlarvennachweis – allerdings auch dort mit mässigen Dichten.
Es gibt verschiedene Gründe für den besorgniserregenden Rückgang der Äschenbestände in den vergangenen Jahren: Unter anderem sind dies der Verlust und die Fragmentierung ihres Lebensraums, mangelnde Laichplätze infolge der Beeinträchtigung des Geschiebehaushalts der Flüsse und Bäche, Defizite in der Wasserqualität und der Nahrungsverfügbarkeit sowie ganz besonders die Erhöhung der sommerlichen Wassertemperaturen als Folge der Klimaerwärmung.
Ganzjährige Schonzeit und Aufwertung der Lebensräume
Der Regierungsrat will die Voraussetzungen schaffen, um das Überleben der Äsche in den Aargauer Gewässern sicherzustellen. Er hat deshalb auf Antrag des BVU eine ganzjährige Äschenschonzeit beschlossen, die auch von der kantonalen Fischereikommission begrüsst wird. Der Fang der Äsche ist seit dem 1. Mai in allen Gewässern des Kantons verboten.
Im Rahmen von Projekten wird der Lebensraum für die Äsche aufgewertet. So sollen unter anderem kühle Rückzugsgebiete im Bereich von Grundwasseraufstössen oder von Zuflüssen geschaffen und gemäss «Notfallkonzept Trockenheit» unterhalten werden. Zudem werden Massnahmen zur Verbesserung der Laich- und Jungfischhabitate umgesetzt sowie die Beschattung von Gewässern durch Gehölze gefördert. Im Rahmen des Monitorings werden die Erfolge der Massnahmen laufend kontrolliert. Im Jahr 2030 wird überprüft, ob sich die Äschenbestände dank den ergriffenen Massnahmen erholen konnten. Mittelfristig soll die erneute nachhaltige fischereiliche Nutzung der Äsche wieder möglich sein.
Massnahmen auch in anderen Kantonen
Der Rückgang der Äschebestände ist nicht nur im Kanton Aargau zu beobachten. Mehrere Nachbarkantone haben zum Schutz der Äsche die Fischerei in den letzten Jahren eingeschränkt oder verboten. Der Kanton Solothurn hat die Äsche per Verordnung ab 1. Januar ganzjährig unter Schutz gestellt und den Fang von Äschen untersagt. Die Kantone Zürich, Schaffhausen und Thurgau haben als Reaktion auf den starken Rückgang der Äschenbestände im Hitzesommer 2018 befristete Äschen fangverbote erlassen, welche zwischenzeitlich verlängert wurden und nach wie vor in Kraft sind. Im Kanton Bern ist die Äschenfischerei und die Entnahme von Äschen seit dem 1. Januar nur noch mit einer Sonderbewilligung und deutlich strengeren Schonbestimmungen möglich.
