Oberrüti: Offizielle Mitteilungen 19.06.2026
19.06.2026 Oberrüti: offizielle MitteilungenEinwohnergemeindeversammlung vom 10. Juni 2026; Veröffentlichung der Versammlungsbeschlüsse
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Versammlungsbeschlüsse veröffentlicht. An der Einwohnergemeindeversammlung vom 10. Juni wurden ...
Einwohnergemeindeversammlung vom 10. Juni 2026; Veröffentlichung der Versammlungsbeschlüsse
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Versammlungsbeschlüsse veröffentlicht. An der Einwohnergemeindeversammlung vom 10. Juni wurden folgende Beschlüsse gefasst:
1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. November 2025
2. Genehmigung des Rechenschaftsberichtes über das Jahr 2025
3. Genehmigung der Jahresrechnung 2025 der Einwohnergemeinde
4. Krediterteilung für die Erneuerung der Friedhofanlage im Bruttobetrag von Fr. 38’000.00, plus Teuerung
5. Genehmigung des revidierten Konzessionsvertrages mit der Elektrogenossenschaft Oberrüti 6. Genehmigung des revidierten Konzessionsvertrages mit der Wassergenossenschaft Oberrüti 7. Zusicherung Gemeindebürgerrecht an Pérez de Addicks, Nelsy, 1968, Venezuela
8. Orientierungen, Verschiedenes
Die Gemeindeversammlung unter der Leitung des Gemeindeammann Urban Stenz dauerte rund 75 Minuten. An der Versammlung nahmen 58 Personen teil. Sämtliche Beschlüsse sind gemäss dem Antrag des Gemeinderates positiv gefasst worden. Alle Beschlüsse, ausser der Einbürgerung, unterstehen dem fakultativen Referendum.
Das Referendumsbegehren, und damit das Begehren um Urnenabstimmung kann innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung von 1/10 der Stimmberechtigten schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden. Eine Unterschriftenliste kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste ebenfalls bei der Gemeindekanzlei zur Prüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden. Die Referendumsfrist läuft am Montag, 20. Juli ab.
Ortsbürgergemeindeversammlung vom 12. Juni 2026; Veröffentlichung der Beschlüsse
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Versammlungsbeschlüsse veröffentlicht. An der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 12. Juni wurden folgende Beschlüsse gefasst:
1. Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 13. Juni 2025
2. Genehmigung des Rechenschaftsberichtes über das Jahr 2025
3. Genehmigung der Jahresrechnung 2025 der Ortsbürgergemeinde
4. Krediterteilung für die Renovation Forsthaus im Bruttobetrag von Fr. 125’000.00, plus Teuerung
5. Genehmigung des Budgets 2027
6. Orientierungen, Verschiedenes
Gemeinderat Roland Meier durfte 29 der 45 stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürger zur Versammlung im Forsthaus begrüssen. Sämtliche Beschlüsse sind gemäss dem Antrag des Gemeinderates positiv gefasst worden. Die abschliessende Beschlussfähigkeit wurde erreicht, womit sämtliche Beschlüsse sofort in Rechtskraft erwachsen sind.
Einreichung Steuererklärung 2025; Mahnungen
Rund 52 Prozent (Vorjahr: 54 Prozent) der verschickten Steuererklärungen 2025 sind bereits eingegangen. Dafür danken wir Ihnen sehr. Die gebührenpflichtigen Mahnungen für die noch ausstehenden Steuererklärungen werden in nächster Zeit versendet. Die Mahngebühr beträgt 35 Franken. Diejenigen Personen, welche die Steuererklärung noch nicht eingereicht haben, werden somit gebeten, dies so bald als möglich noch zu erledigen. Eine allfällige Fristerstreckung zur Abgabe der Steuererklärung können Sie unter www.ag.ch/efristerstreckung oder direkt bei der Abteilung Steuern (steuern@oberrueti.ch) beantragen. Es ist immer eine Begründung anzugeben. Im Zusammenhang mit dem papierlosen Veranlagungssystem «Digitax» werden die Steuererklärungen eingescannt. Deshalb bitten wir Sie, keine Heftklammern, Büroklammern und Sichtmappen zu verwenden und nur Belegkopien im Format DIN A4 einzureichen. Es können keine Originalbelege mehr retourniert werden.
