Meldepflicht Vermieter
Der nächste ortsübliche Zügeltermin per Ende März steht vor der Tür. Sind Sie Vermieter von Wohnräumen in Oberrüti? Nach Kantonaler Gesetzgebung (§ 10 Abs. 1 Register- und Meldegesetz, RMG) sind Personen, die ...
Meldepflicht Vermieter
Der nächste ortsübliche Zügeltermin per Ende März steht vor der Tür. Sind Sie Vermieter von Wohnräumen in Oberrüti? Nach Kantonaler Gesetzgebung (§ 10 Abs. 1 Register- und Meldegesetz, RMG) sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahrs Logis geben, verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen den Einwohnerdiensten zu melden. Wir bitten Sie deshalb, die entsprechende Meldung rechtzeitig per Post oder E-Mail (einwohner@oberrueti.ch) vorzunehmen. Vielen Dank für ihre Mithilfe.
Kehrichtstatistik 2025
Die Kehrichtmenge der wöchentlichen Abfuhr ist im Jahre 2025 gegenüber dem Vorjahr etwas gesunken. Insgesamt wurden 259 Tonnen (Vorjahr: 266) der Kehrichtverbrennungsanlage Buchs zugeliefert. Pro Einwohner entspricht dies einem Anfall von 157,83 Kilogramm (163,19). Die Altpapiermenge betrug im vergangenen Jahr 65 Tonnen (85). In der Altglasmulde wurden 41 Tonnen (51) Altglas gesammelt. An kompostierbaren Abfällen wurden 217 Tonnen (222) geliefert. Die Gesamtkosten der Abfallbeseitigung belaufen sich auf Fr. 183’658.00 (158’991.30) und betragen pro Einwohner Fr. 111.92 (97.54). Das operative Ergebnis beträgt Fr. -5’675.50 (-3’485.60).
Jungbürgerfeier 2026; Terminankündigung
Am Donnerstag, 17. September findet abends die diesjährige Jungbürgerfeier der Gemeinde Oberrüti statt. Die Einladungen werden im Juni an die Jahrgänge 2007 und 2008 verschickt. Der Gemeinderat freut sich bereits heute auf eine grosse Teilnehmerschar.