Oberrüti: Offizielle Mitteilungen 17. 03. 2023
17.03.2023 Oberrüti: offizielle MitteilungenErsatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats für den Rest der Amtsdauer 2022/2025; Ergebnis
Anzahl Stimmberechtigte: 1054. Gültig eingereichte Stimmrechtausweise: 488. Gültige Wahlzettel 483. Stimmbeteiligung 46,3 Prozent.
Ergebnis:
Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats für den Rest der Amtsdauer 2022/2025; Ergebnis
Anzahl Stimmberechtigte: 1054. Gültig eingereichte Stimmrechtausweise: 488. Gültige Wahlzettel 483. Stimmbeteiligung 46,3 Prozent.
Ergebnis:
– Stenz Urban (neu) 361 Stimmen, gewählt
– Le Van Hai (neu) 122 Stimmen, nicht gewählt
Wahlbeschwerden gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung einer Wahl sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, an den Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen.
Ersatzwahl des Gemeindeammanns für den Rest der Amtsdauer 2022/2025; Nachmeldefrist
Nach der Durchführung des 2. Wahlganges für den freien Sitz des Gemeinderates und der Wahl von Urban Stenz, 1974, beginnt nun die Nachmeldefrist für die Ersatzwahl des Gemeindeammanns. Für den freien Sitz ist innerhalb der gesetzlichen Frist folgender Kandidat gemeldet worden:
– Stenz Urban, 1974, von Oberrüti und Künten AG, Schorenweg 3, Wahlkomitee, NEU
Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidaten für den zu besetzenden Sitz vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist gemäss §33 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von fünf Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können.
Im vorliegenden Fall kann nur ein bereits gewählter Gemeinderat angemeldet werden. Wahlvorschläge sind gemäss § 32 GPR und § 21b der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (VGPR) von zehn Stimmberechtigten des betreffenden Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert fünf Tagen, d.h. bis am Mittwoch, 22. März 2023, 12 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Ein Rückzug der Anmeldung ist nicht zulässig.
Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, wird der Vorgeschlagene vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Bei einer zusätzlichen Anmeldung ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30 a GPR).
Meldepflicht Vermieter
Der nächste ortsübliche Zügeltermin per Ende März steht vor der Tür. Sind Sie Vermieter von Wohnräumen in Oberrüti? Nach Kantonaler Gesetzgebung (§ 10 Abs. 1 Register- und Meldegesetz, RMG) sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben, verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen der Einwohnerdienste zu melden. Wir bitten sie deshalb, die entsprechende Meldung rechtzeitig per Post oder E-Mail (einwohner@oberrueti.ch) vorzunehmen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Neuzuzügeranlass 2023; Voranzeige
Am Samstag, 6. Mai 2023, ab 10 Uhr, findet der Neuzuzügertag der Gemeinde Oberrüti statt. Die Einladungen werden Anfang April an alle Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger zugestellt. Für den diesjährigen Anlass werden alle Einwohnerinnen und Einwohner eingeladen, die seit Mitte April 2018 in Oberrüti wohnhaft sind. Der Gemeinderat freut sich auf eine grosse Teilnehmerschar.
Fit4Digital; Neuer Onlinekanal für Dienstleistungen
Der Kanton Aargau und nahezu alle Gemeinden im Kanton Aargau haben ein gemeinsames digitales Angebot für die Aargauer Bevölkerung geschaffen, das «Smart Service Portal». Hier können zahlreiche digitale Dienstleistungen der öffentlichen Hand einfach und effizient über eine zentrale Anlaufstelle bezogen werden.
Die Dienstleistungen im Onlineshop der Gemeinde Oberrüti wurden – wo möglich – mit den Angeboten des Smart Service Portals verlinkt. Gerne lädt Sie die Gemeinde Oberrüti ein, sich zu registrieren und von den Vorzügen des neuen digitalen und sicheren Smart Service Portals zu profitieren.
Kehrichtstatistik 2022
Die Kehrichtmenge der wöchentlichen Abfuhr ist im Jahre 2022 gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken. Insgesamt wurden 242,705 Tonnen (Vorjahr 248,92 Tonnen) der Kehrichtverbrennungsanlage Buchs zugeliefert. Pro Einwohner entspricht dies einem Anfall von 151,312 Kilogramm (Vorjahr 155,770 Kilogramm). Damit liegt der Durchschnitt unter dem Niveau des Vorjahres. Die gesammelte Altpapiermenge ist gegenüber den Vorjahren wieder gestiegen. Die Altpapiermenge betrug im vergangenen Jahr 99,64 Tonnen (79,34 Tonnen). In der Altglasmulde wurden 54,12 Tonnen (55,57 Tonnen) Altglas gesammelt. An kompostierbaren Abfällen wurden 214,54 Tonnen (221,86 Tonnen) geliefert. Die Gesamtkosten der Abfallbeseitigung belaufen sich auf Fr. 157’060.95 (Fr. 161’876.23) und betragen pro Einwohner Fr. 97.92 (Fr. 101.30). Mit den erhobenen Grund- und Sackgebühren konnte der Deckungsgrad vollumfänglich abgedeckt werden.
Bauwesen:
Es wurde Baubewilligung erteilt an:
– Stierli Karin und Bruno, Bühlweg 12, 5630 Muri, für Umbau Wohnhaus, Parzellen Nr. 561, AGV-Nr. 84, Kleinmatt 8.
– Beer Jakob, Falkenweg 3, 5647 Oberrüti, für Sichtschutz (Ersatz Thujahecke), Parzellen Nr. 843, AGV-Nr. 487, Falkenweg 3.