Oberrüti: Offizielle Mitteilungen 17. 05. 2024
17.05.2024 Oberrüti: offizielle MitteilungenZurückschneiden von Hecken und Sträucher
Der Gemeinderat ersucht alle Strassenanlieger zu überprüfen, ob Pflanzungen und Sträucher ihres Grundstückes gegenüber den Verkehrsstrassen die gemäss Bauordnung erforderlichen ...
Zurückschneiden von Hecken und Sträucher
Der Gemeinderat ersucht alle Strassenanlieger zu überprüfen, ob Pflanzungen und Sträucher ihres Grundstückes gegenüber den Verkehrsstrassen die gemäss Bauordnung erforderlichen Mindestabstände aufweisen. Besondere Beachtung ist Sträuchern und Hecken im Bereich von Kreuzungen, Strasseneinmündungen und Trottoirs zu schenken. Grundeigentümer, deren Bäume, Sträucher, bei Einfriedungen die Mindestabstände nicht einhalten, sind aufgefordert, für die Schaffung des vorschriftsgemässen Zustandes sofort besorgt zu sein. In den Sichtzonen muss ein stets sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 Zentimeter und einer solchen von drei Meter gewährleistet sein. Weiter dürfen Einfriedungen nicht höher als 1,80 Meter ab niedrigem gelegenen Terrain sein. Die Abstände gegenüber Gemeindestrassen haben bei Hecken oder einzelnen Bäumen mindestens 60 Zentimeter zu betragen. Der Gemeinderat sieht sich allenfalls gezwungen, im Unterlassungsfall das Zurückschneiden durch das Bauamt auf Kosten der säumigen Anstösser zu veranlassen.
Friedhof Oberrüti; Hinweis zu Grabräumung
Seit dem 1. Januar 2024 ist das teilrevidierte Friedhof- und Bestattungsreglement der Gemeinde Oberrüti in Kraft. Der Gemeinderat verzichtet, aufgrund der Herabsetzung der Grabesruhe auf 20 Jahre, in diesem Jahr auf eine vorzeitige Grabräumung. Somit werden die Gräber aus den Jahren 2000 bis 2005 im Herbst 2025 geräumt.
Nach Ablauf der Grabesruhe sind auf dem Friedhof die Gräber aus dem Jahr 1999 zu räumen. Es handelt sich dabei um die Gräber Nr. 155 und 156 auf dem südlichen Friedhofteil sowie die Urnengräber Nr. 309 und 310. Die Räumungsarbeiten werden in der ersten Hälfte September 2024 ausgeführt.
Gestützt auf das Bestattungsreglement sind die Angehörigen im amtlichen Publikationsorgan und nach Möglichkeit direkt auf die bevorstehende Grabräumung aufmerksam zu machen. Die Angehörigen der Verstorbenen auf den betroffenen Gräbern werden gebeten, für die Abräumung von Grabmälern, Pflanzen usw. bis am 31. August 2024 besorgt zu sein. Nach Ablauf dieser Frist wird die Abräumung durch die Gemeinde erfolgen. Die Räumung der Gemeinde erfolgt ohne jeglichen Entschädigungsanspruch. Im Weiteren wird darauf hingewiesen, dass gemäss § 10 der kantonalen Bestattungsverordnung sich die Grabesruhe nach der Erdbestattung richtet. Allfällig später erfolgte Urnenbeisetzungen haben keinen Einfluss auf die Grabesruhe.
Pfingstmontag; Verwaltung geschlossen
Die Gemeindeverwaltung bleibt am Pfingstmontag, 20. Mai den ganzen Tag geschlossen. Am Dienstag, 21. Mai ist die Gemeindeverwaltung wieder zu den ordentlichen Öffnungszeiten erreichbar. Für die Kenntnisnahme wird bestens gedankt.