Bezug Grüngutvignette
Die Vignetten für die Grüngutbehälter für das Jahr 2024 sind am Schalter der Einwohnerdienste / Gemeindekanzlei (1. Obergeschoss) zu beziehen. Die Gebühren sind gegenüber dem Vorjahr unverändert und betragen ...
Bezug Grüngutvignette
Die Vignetten für die Grüngutbehälter für das Jahr 2024 sind am Schalter der Einwohnerdienste / Gemeindekanzlei (1. Obergeschoss) zu beziehen. Die Gebühren sind gegenüber dem Vorjahr unverändert und betragen für einen 140-Liter-Behälter Fr. 40.00, für einen 240-Liter-Behälter Fr. 70.00 und für einen 770-Liter-Container Fr. 200.00. Behälter, welche nach dem 15. Februar 2024 nicht mit einer Vignette versehen sind, werden nicht mehr geleert.
Weitere Informationen sind dem Abfallkalender 2024 zu entnehmen.
Tageskarten SBB – Ausnutzung
Im Jahr 2023 konnten die beiden Tageskarten an insgesamt 675 (Jahr 2022: 631) Tagen von total 730 Tagen verkauft werden. Dies entspricht einem Ausnutzungsanteil von 92,47 Prozent (86,44 Prozent). Ohne die Verwaltungstätigkeit eingerechnet, belaufen sich die Nettoaufwendungen der Gemeinde auf Fr. 964.60 (Fr. 1146.50).
Versand Steuererklärungen 2023
In den vergangenen Tagen wurde allen Steuerpflichtigen die Steuererklärung 2023 zugestellt. Mit Hilfe des Programms EasyTax2023 geht das Ausfüllen einfacher. Das Programm kann ab sofort im Internet unter www.ag.ch/ steuern heruntergeladen werden.
Sämtliche Steuerpflichtige mit Abgabetermin der Steuererklärung am 31. März 2024 (unselbständig Erwerbende, Rentnerinnen und Rentner) müssen bis 30. Juni 2024 grundsätzlich keine Fristerstreckungsgesuche stellen, da Mahnungen erst nach diesem Datum erfolgen.
Für Steuerpflichtige mit Abgabetermin der Steuererklärung am 30. Juni 2024 (selbständig Erwerbende, Aktionärinnen und Aktionäre von Familiengesellschaften) werden Fristerstreckungsgesuche bis 31. Oktober 2024 nur beantwortet, wenn sie nicht oder nicht in gewünschtem Umfang bewilligt werden.
Füllen Sie mit 18 Jahren die erste Steuererklärung aus? Lernen Sie die Beispiele im EasyTax-Programm kennen oder besuchen Sie die Internetseite www.steuern-easy.ch, um weitere Informationen zu erhalten.
Da die eingereichten Steuerunterlagen eingescannt und nach dem Einlesen vernichtet werden, sind Kopien oder nicht mehr benötigte Belege einzureichen. Originaldokumente können nicht retourniert werden. Falls Sie Fragen haben, steht die Abteilung Steuern gerne unter Tel. 041 789 61 95 oder steuern@oberrueti.ch zur Verfügung.