Hundekontrolle
Mit dem Hundegesetz sind alle Hunde ab dem Alter von drei Monaten meldepflichtig. Wer neu einen Hund hält, muss dies der Abteilung Einwohnerdienste innert 10 Tagen melden, um sich als Hundehalter registrieren zu lassen. Sobald der Tierarzt den Hund bei ...
Hundekontrolle
Mit dem Hundegesetz sind alle Hunde ab dem Alter von drei Monaten meldepflichtig. Wer neu einen Hund hält, muss dies der Abteilung Einwohnerdienste innert 10 Tagen melden, um sich als Hundehalter registrieren zu lassen. Sobald der Tierarzt den Hund bei Amicus erfasst und mit dem Hundehalter verknüpft hat, erhalten Sie von Amicus den Hundeausweis. Sofern keine Änderungen eingetreten sind, wird den Haltern im Mai die Rechnung für die Hundetaxe (Periode Mai 2026 bis April 2027) zur Zahlung zugestellt. Die Hundetaxe beträgt Fr. 120.00 pro Hund. Weitere Massnahmen sind nicht erforderlich. Falls ein gemeldeter Hund verstorben ist oder ein Besitzerwechsel stattgefunden hat, ist dies bis am 30. April 2026 der Abteilung Einwohnerdienste, 041 789 61 90 oder einwoh-ner@oberrueti.ch, zu melden.
Osterwochenende; Pikettdienst für Todesfälle
Von Donnerstag, 2. April, 16 Uhr bis Montag, 6. April bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen. Ab Dienstag, 7. April gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten. Bei einem Todesfall kann die Pikettnummer 041 789 61 99 kontaktiert werden.