Einladung Vereinspräsidentenkonferenz
Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass am Montag, 22. September, 18.30 Uhr im Vereinslokal die diesjährige Vereinspräsidentenkonferenz stattfindet. Die Einladung erfolgte mit separatem Brief. Es sollte pro Verein ...
Einladung Vereinspräsidentenkonferenz
Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass am Montag, 22. September, 18.30 Uhr im Vereinslokal die diesjährige Vereinspräsidentenkonferenz stattfindet. Die Einladung erfolgte mit separatem Brief. Es sollte pro Verein mindestens eine Vertreterin oder ein Vertreter anwesend sein. Für die Teilnahme wird bestens gedankt.
Bauen ohne Baubewilligung
Der Gemeinderat hat festgestellt, dass in letzter Zeit vermehrt Bauten ohne Bewilligung erstellt worden sind. Wer Bauten und Anlagen errichtet oder ändert, braucht eine Bewilligung der Gemeinde. Die Bewilligungspflicht richtet sich nach § 59 des kantonalen Baugesetzes. Um Ärger mit Nachbarn und Behörden sowie unnötige Kosten zu vermeiden, bittet der Gemeinderat die Bevölkerung, geplante Bauvorhaben frühzeitig zu melden und die notwendigen Unterlagen einzureichen. Er weist darauf hin, dass Bauten ohne Baubewilligung im strengsten Fall zurückgebaut werden müssen und die Bauherren gebüsst werden können. Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben gibt die Gemeindekanzlei gerne Auskunft.
Birnelaktion
Die Winterhilfe Schweiz führt auch in diesem Jahr eine Birnel-Aktion durch. Der Birnel wird zu folgenden Preisen abgegeben: Dispenser à 250 g zu Fr. 5.10; Glas à 500 g zu Fr. 9.10; Glas à 1 kg zu Fr. 13.85; Kessel à 5 kg zu Fr. 64.15; Kessel à 12.5 kg zu Fr. 153.60 inkl. MWST. Die Gemeindekanzlei (041 789 61 90 oder E-Mail kanzlei@ oberrueti.ch) nimmt Bestellungen bis spätestens am Donnerstag, 16. Oktober gerne entgegen.