Schülersporttage; Einschränkung Bereich Hofmatt / Hobacker
Am Freitag, 22. August stehen die traditionellen Schülersporttage an. Dabei findet am Nachmittag auch der «schnellscht Oberrüter/-in» statt. Die Route führt vom Kindergarten ...
Schülersporttage; Einschränkung Bereich Hofmatt / Hobacker
Am Freitag, 22. August stehen die traditionellen Schülersporttage an. Dabei findet am Nachmittag auch der «schnellscht Oberrüter/-in» statt. Die Route führt vom Kindergarten über die Hobacker- und Hofmattstrasse zurück zum Sportplatz. Dabei kann es im Bereich der Laufroute am Nachmittag zwischen 13.30 bis 16 Uhr zu Einschränkungen und kurzen Unterbrechungen für den motorisierten Verkehr kommen. Die Laufstrecke wird mit Pylonen abgesteckt. Die direkt betroffenen Anwohner werden durch die Schule mit einem separaten Schreiben informiert. Der Gemeinderat sowie die Schule danken der Bevölkerung für das Verständnis und die Rücksichtnahme.
Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern
Der Gemeinderat ersucht alle Strassenanlieger zu überprüfen, ob Pflanzungen und Sträucher ihres Grundstückes gegenüber den Verkehrsstrassen die gemäss Bauordnung erforderlichen Mindestabstände aufweisen. Besondere Beachtung ist Sträuchern und Hecken im Bereich von Kreuzungen, Strasseneinmündungen und Trottoirs zu schenken. Grundeigentümer, deren Bäume und Sträucher bei Einfriedungen die Mindestabstände nicht einhalten, sind aufgefordert, für die Schaffung des vorschriftsgemässen Zustandes sofort besorgt zu sein. In den Sichtzonen muss ein stets sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 60 Zentimeter und einer solchen von drei Meter gewährleistet sein. Weiter dürfen Einfriedungen nicht höher als 1,80 Meter ab niedrigem gelegenem Terrain sein. Die Abstände gegenüber Gemeindestrassen haben bei Hecken oder einzelnen Bäume mindestens 60 Zentimeter zu betragen. Der Gemeinderat sieht sich allenfalls gezwungen, im Unterlassungsfall das Zurückschneiden durch das Bauamt auf Kosten der säumigen Anstösser zu veranlassen.
Grüngutentsorgung; Richtlinien
Als Grünabfälle in den Biocontainer gehören unter anderem Gartenabfälle, Rüst- und Speiseabfälle sowie verdorbene, überzählige oder nicht mehr geniessbare organische Reststoffe wie Schnittblumen, Laub und Sträucher. Es wird daran erinnert, dass Sträucher nur bis maximal 20 Kilogramm und 1,5 Meter Länge von der Grünabfuhr mitgenommen werden. Für grössere Entsorgungen bietet sich der jeweils im März und November stattfindende Häckseldienst an. Weitere Informationen und Daten sind dem Abfallkalender 2025 zu entnehmen.